Anpassung Krankenkassenbeitrag bei Soloselbstständigen

ab Oktober 2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro. Laut Koalitionsvertrag sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige oberhalb dieser Grenze "strikt einkommensbezogen werden" (Koalitionsvertrag Seite 75, Zeile 2461).

Wann wird dies geschehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Annett Tomporowski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ab Oktober 2022 s…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Annett Tomporowski
Betreff
Anpassung Krankenkassenbeitrag bei Soloselbstständigen [#259079]
Datum
14. September 2022 15:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ab Oktober 2022 steigt die Minijobgrenze auf 520 Euro. Laut Koalitionsvertrag sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige oberhalb dieser Grenze "strikt einkommensbezogen werden" (Koalitionsvertrag Seite 75, Zeile 2461). Wann wird dies geschehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Annett Tomporowski Anfragenr: 259079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259079/
Mit freundlichen Grüßen Annett Tomporowski
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Tomporowski, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhande…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Anpassung Krankenkassenbeitrag bei Soloselbstständigen [#259079]
Datum
15. September 2022 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tomporowski, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 14. September 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit [#259079] Sehr geehrte Frau Tomporowsk…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. September 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit [#259079]
Datum
29. September 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image004.png
2,9 KB


Sehr geehrte Frau Tomporowski, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. September 2022. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu eventuellen Neuregelungen keine konkreten Auskünfte erteilt werden können. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages werden im Laufe der Legislaturperiode sukzessive abgearbeitet. Bitte verfolgen Sie unsere Internetseite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Annett Tomporowski
AW: Ihre E-Mail vom 14. September 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit [#259079] Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Annett Tomporowski
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. September 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit [#259079]
Datum
29. September 2022 19:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und die Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen Annett Tomporowski Anfragenr: 259079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259079/