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Anpassungsvereinbarungen BMVBS mit Deutsche Bahn AG bzw. deren Töchter der Jahre 2009, 2010, 2011

Ich bitte um Aktenauskunft bezüglich des Inhaltes der vom BMVBS mit der Deutschen Bahn geschlossenen Anpassungsvereinbarungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 (APV 2009, APV 2010, APV 2011).

Begründung:
Diese Anpassungsvereinbarungen enthalten für den Steuerbürger relevante Informationen, wie Mittel des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in der Höhe und in der Verwendung anders ausgegeben werden, als im Bundeshaushaltsgesetz veröffentlicht. Sie enthalten öffentlich relevante Informationen über Veränderungen der Investitionsprojekte (z.B. Weglassen von bisher vereinbarten Investitionen), die nicht oder nicht zeitnah anderweitig (z.B. in den jährlich regelmäßig mit Verzögerung veröffentlichten Verkehrsinvestitionsberichten der Bundesregierung) veröffentlicht werden.

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  • Datum
    11. August 2011
  • Frist
    13. September 2011
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Anpassungsvereinbarungen BMVBS mit Deutsche Bahn AG bzw. deren Töchter der Jahre 2009, 2010, 2011
Datum
11. August 2011 16:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Aktenauskunft bezüglich des Inhaltes der vom BMVBS mit der Deutschen Bahn geschlossenen Anpassungsvereinbarungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 (APV 2009, APV 2010, APV 2011). Begründung: Diese Anpassungsvereinbarungen enthalten für den Steuerbürger relevante Informationen, wie Mittel des Bundesschienenwegeausbaugesetzes in der Höhe und in der Verwendung anders ausgegeben werden, als im Bundeshaushaltsgesetz veröffentlicht. Sie enthalten öffentlich relevante Informationen über Veränderungen der Investitionsprojekte (z.B. Weglassen von bisher vereinbarten Investitionen), die nicht oder nicht zeitnah anderweitig (z.B. in den jährlich regelmäßig mit Verzögerung veröffentlichten Verkehrsinvestitionsberichten der Bundesregierung) veröffentlicht werden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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