Anrechnung bei Einkommen
Sehr << Antragsteller:in >>
ich hätte gerne Einsicht in Ihre internen Dienstanweisungen wie die Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung auf das ALG II angerechnet werden sowie Einkommen aus anderen Quellen wie z.B. steuerfreie Aufentwandsentschädigungen (gemeinnützig oder auch nicht) und anderen Zuwendungen.
Also z.B. wann wird welcher Freibetrag gewährt und wie wenden Sie das "Zuflussprinzip" an, wenn z.B. ein anzurechnendes Einkommen zum Monatende überwiesen wurde, dieses aber eindeutig für die Kosten des Folgemonats bestimmt ist.
Ferner erbitte ich Auskünfte wie Sie den Einstieg in eine Selbstständigkeit fördern und wie viele solche Förderungen von Ihnen in den letzten Jahren (2015 und 2016) zugebilligt wurden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Februar 2017
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25. März 2017
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