Anrechnung bei Einkommen

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ich hätte gerne Einsicht in Ihre internen Dienstanweisungen wie die Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung auf das ALG II angerechnet werden sowie Einkommen aus anderen Quellen wie z.B. steuerfreie Aufentwandsentschädigungen (gemeinnützig oder auch nicht) und anderen Zuwendungen.

Also z.B. wann wird welcher Freibetrag gewährt und wie wenden Sie das "Zuflussprinzip" an, wenn z.B. ein anzurechnendes Einkommen zum Monatende überwiesen wurde, dieses aber eindeutig für die Kosten des Folgemonats bestimmt ist.

Ferner erbitte ich Auskünfte wie Sie den Einstieg in eine Selbstständigkeit fördern und wie viele solche Förderungen von Ihnen in den letzten Jahren (2015 und 2016) zugebilligt wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2017
  • Frist
    25. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte MainAr…
An Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anrechnung bei Einkommen [#20432]
Datum
21. Februar 2017 12:50
An
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte MainArbeit, ich hätte gerne Einsicht in Ihre internen Dienstanweisungen wie die Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung auf das ALG II angerechnet werden sowie Einkommen aus anderen Quellen wie z.B. steuerfreie Aufentwandsentschädigungen (gemeinnützig oder auch nicht) und anderen Zuwendungen. Also z.B. wann wird welcher Freibetrag gewährt und wie wenden Sie das "Zuflussprinzip" an, wenn z.B. ein anzurechnendes Einkommen zum Monatende überwiesen wurde, dieses aber eindeutig für die Kosten des Folgemonats bestimmt ist. Ferner erbitte ich Auskünfte wie Sie den Einstieg in eine Selbstständigkeit fördern und wie viele solche Förderungen von Ihnen in den letzten Jahren (2015 und 2016) zugebilligt wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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