Anrechung von LP der allgemeinen Kompetenzen aufgrund von Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbeit

Anfrage an: Fachhochschule Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

teilen Sie mir bitte mit, ob in Vergangenheit Studierende des Studienganges Angewandte Mathematik und Informatik (früher Scientific Programming), Leistungspunkte der Allgemeinen Kompetenzen erhalten haben, durch Nachweis von Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertrung (JAV) oder Teilnahme an JAV-Seminaren.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mir bitte …
An Fachhochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anrechung von LP der allgemeinen Kompetenzen aufgrund von Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbeit [#182976]
Datum
20. März 2020 09:45
An
Fachhochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mir bitte mit, ob in Vergangenheit Studierende des Studienganges Angewandte Mathematik und Informatik (früher Scientific Programming), Leistungspunkte der Allgemeinen Kompetenzen erhalten haben, durch Nachweis von Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertrung (JAV) oder Teilnahme an JAV-Seminaren. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182976

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Fachhochschule Aachen
Re: Betreff: Anrechnung von LP der allgemeinen Kompetenzen aufgrund von Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbei…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
Re: Betreff: Anrechnung von LP der allgemeinen Kompetenzen aufgrund von Jugend- und Auszubildendenvertretungsarbeit [#182976]
Datum
5. Mai 2020 01:34
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie die Verzögerung, die durch die Weiterleitung und die allgemeine Lage bedingt war. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen als Vorsitzender der Prüfungsausschusses des betroffenen Fachbereichs der FH Aachen mitteilen, dass es, soweit meine Unterlagen und das kollektive Gedächtnis unserer Prüfungsverwaltung zurückreichen - und das sind mindestens 10 Jahre, eine solche Kreditierung nicht gab. Es ist nicht danach gefragt, aber ich möchte trotzdem der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass es sie deswegen nicht gab, weil, zumindest formal, kein entsprechenden Antrag gestellt wurde. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Prof. Dr.-Ing. Hans-Josef Ackermann Prüfungsausschussvorsitzender des Fachbereichs Medizintechnik und Technomathematik Fachhochschule Aachen