Anschaffung des "Bürger-Infoportal" zur Abwicklung von Strafzetteln in Bayern
- Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung) und/oder getroffenen Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten (z.B. Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG / Art. 28 DSGVO) des "Bürger-Infoportals" durch den Datenschutzbeauftragen
- Bezugnehmend zu Frage 2, ob der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bayern oder andere Stellen zum Einsatz und Förderung des "Bürger-Infoportals" konsultiert wurden und wenn ja, welche Ergebnisse die Konsultierung ergeben hat.
- die Bewertung der Informationssicherheit
- sowie alle relevanten Unterlagen zur Beschaffung des "Bürger-Infoportals"
Die Frage bezieht sich insbesondere auf die sowohl datenschutzrechtlichen Bedenken, dass persönliche Daten bei Dritten verarbeitet werden.
Begründung des Interesses gem. Art. 39 Abs. 1 S. 1 BayDSG:
Durch die Nutzung des Bürger-Info durch die Polizei Bayern werden meine personenbezogene Daten unklar verarbeitet / gespeichert, wodurch ich mich persönlich mit dem Bürger-Info Portal auseinandersetzen möchte um festzustellen ob der Dienst guten Gewissens genutzt werden kann.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Dezember 2021
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1. Februar 2022
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