Anschaffung neuer Kampfflugzeuge

Das Schreiben Ihres Ministeriums, welches den Ersatz der Tornado-Flotte der Luftwaffe durch Eurofighter und F18-Kampflugzeuge vorsieht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Schreiben Ihres…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschaffung neuer Kampfflugzeuge [#185041]
Datum
21. April 2020 17:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben Ihres Ministeriums, welches den Ersatz der Tornado-Flotte der Luftwaffe durch Eurofighter und F18-Kampflugzeuge vorsieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185041
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.04.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anschaffung neuer Kampfflugzeuge [#185041]
Datum
27. April 2020 09:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21.04.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 21. April 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1317 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anschaffung neuer Kampfflugzeuge [#185041]
Datum
20. Mai 2020 11:04
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1317 vom 27.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 21. April 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten haben, Ihnen "Das Schreiben Ihres Ministeriums, welches den Ersatz der Tornado-Flotte der Luftwaffe durch Eurofighter und F18-Kampflugzeuge vorsieht." zu übersenden. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es ist kein Schreiben aus dem Bundesministerium der Verteidigung existent, welches den Ersatz der Tornado-Flotte der Luftwaffe durch Eurofighter und F18-Kampflugzeuge bestätigen würde. Insoweit liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Vielmehr hat das Bundesministerium der Verteidigung am 22. April 2020 unter Wahrung der parlamentarischen Entscheidungshoheit dem Verteidigungsausschuss des deutschen Bundestages einen fachlichen Vorschlag betreffend eine Nachfolgelösung für das Waffensystem Tornado vorgestellt. Dieser sieht die Beschaffung von bis zu 93 neuen Eurofightern mit weiterentwickelten und erweiterten Fähigkeiten sowie von 45 Flugzeugen des Typs F-18 als Brückenlösung für die nukleare Teilhabe und den luftgestützten elektronischen Kampf bis zur Einführung des Future Air Combat Systems (FCAS) vor. Das Bundesministerium der Verteidigung wird das Beschaffungsvorhaben detailliert ausarbeiten. Der Bundestag entscheidet dann abschließend über eine mögliche Investition. Daneben steht das BMVg auch mit seinen Partnern und Verbündeten über Rüstungsprojekte im ständigen und konstruktiven Austausch. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es hier unabhängig Ihres vorliegenden Antrags gilt, die notwendige Vertraulichkeit von Verhandlungen im Bereich internationaler Rüstungspolitik zu wahren, um nachteilige Auswirkungen auf schutzwürdige militärische und sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr sowie auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit zu verhindern . Für weitere Einzelheiten wird auf die Berichterstattung zur Thematik auf dem Internetauftritt des BMVg unter folgendem Link verwiesen: https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-brueckenloesung-tornado-nachfolge-kampfflugzeug-251444 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anschaffung neuer Kampfflugzeuge“ vom 21.04.2020…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anschaffung neuer Kampfflugzeuge [#185041]
Datum
30. Mai 2020 13:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anschaffung neuer Kampfflugzeuge“ vom 21.04.2020 (#185041) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185041

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: Antwort: AW: Antwort: Anschaffung neuer Kampfflugzeuge [#185041]
Datum
2. Juni 2020 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1317 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 21.04.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1317 vom 27.04.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1317 vom 20.05.2020 4. Ihr E-Mail vom 30.05.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 30. Mai 2020 (Bezug 4.), mit welcher Sie unter Hinweis darauf, dass Ihr Antrag vom 21. April 2020 nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei, um Information zum Stand der Bearbeitung gebeten haben, habe ich erhalten. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre o.g. Anfrage (Bezug 1.) wurde mit E-Mail vom 20. Mai 2020 (Bezug 3.) - und damit innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG - beantwortet. Die Antwort kann auch unter dem Link https://fragdenstaat.de/anfrage/anschaffung-neuer-kampfflugzeuge/ eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen