Anschaffung von energieeffizienten Bildschirmen

Laut dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahlen, aus dem Jahr 2011 hat das BMI 606 energieeffiziente Bildschirme für insgesamt 150.000 Euro angeschafft. [1]
Was passierte mit den alten Geräten?
Bitte senden Sie mir alle Details zu diesem Fall.

[1] http://www.t-online.de/wirtschaft/id_50785342/steuerverschwendung-geht-munter-weiter.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2013
  • Frist
    25. Juni 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Schwarz…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Anschaffung von energieeffizienten Bildschirmen
Datum
24. Mai 2013 23:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahlen, aus dem Jahr 2011 hat das BMI 606 energieeffiziente Bildschirme für insgesamt 150.000 Euro angeschafft. [1] Was passierte mit den alten Geräten? Bitte senden Sie mir alle Details zu diesem Fall. [1] http://www.t-online.de/wirtschaft/id_50785342/steuerverschwendung-geht-munter-weiter.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich