Anschaffungskosten neuer Busse

Auskunft zu den Kosten der Neuanschaffung von Bussen für die BVG. (vgl. http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1819229.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2014
  • Frist
    12. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen un…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschaffungskosten neuer Busse [#6542]
Datum
7. Juni 2014 15:38
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu den Kosten der Neuanschaffung von Bussen für die BVG. (vgl. http://www.bvg.de/index.php/de/103839/name/Archiv/article/1819229.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 << Adresse entfernt >>er Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG << Adresse entfernt >>. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000160617 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbescheid zu Anfrage/Beschwerde 0000160617
Datum
7. Juni 2014 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage werden wir selbstverständlich dem zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und Auswertung sowie ggf. weiteren Veranlassung übermitteln. Wir würden uns freuen, Sie auch künftig als unseren Kunden begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
14/00275 - Aktenauskunft nach BlnIFG von Herrn Antragsteller/in vom 11.06.2014 wg Anschaffungskosten für neue Buss…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
14/00275 - Aktenauskunft nach BlnIFG von Herrn Antragsteller/in vom 11.06.2014 wg Anschaffungskosten für neue Busse
Datum
25. August 2014 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich nehme Bezug auf Ihren o.g. Antrag und verweise hierzu auf das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen