Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern

Anfang August 2022 wurde ein Schreiben mit Hinweisen zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern zu schulischen Zwecken an Thüringer Schulen versandt. Ich bitte Sie, mir dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfang Au…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern [#258112]
Datum
31. August 2022 15:57
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfang August 2022 wurde ein Schreiben mit Hinweisen zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern zu schulischen Zwecken an Thüringer Schulen versandt. Ich bitte Sie, mir dieses Schreiben zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258112/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Pöllmann. M…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern [#258112]
Datum
1. September 2022 15:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
555,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Pöllmann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern“ v…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern [#258112]
Datum
19. März 2023 12:16
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anschreiben zur Nutzung von Software und digitalen Schulbüchern“ vom 31.08.2022 (#258112) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 166 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext