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Anschrift der Aufsicht über den Präsidenten des Landtags NRW gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO-EU einschl. der Datenverarbeitungen von Petenten im Petitionsausschuss des Landtags im Sinne des Urteils des EuGH vom 9.7.2020

Anfrage an: Landtag NRW

Anschrift der Aufsicht über den Präsidenten des Landtags NRW gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO-EU einschl. der Datenverarbeitungen von Petenten im Petitionsausschuss des Landtags im Sinne des Urteils des EuGH vom 9.7.2020

Durch Austauschmöglichkeiten auf fragdenstaat.de ist bekannt geworden, dass der Landtag zuletzt auf das Beschwerderecht bei der LDI NRW verwiesen habe, die LDI NRW aber meint, ihr seien durch landesspezifische Gesetzgebung die Hände gebunden, da sie nur Aufsicht in Verwaltungstätigkeiten hätte.

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  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landtag NRW Details
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Betreff
Anschrift der Aufsicht über den Präsidenten des Landtags NRW gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO-EU einschl. der Datenverarbeitungen von Petenten im Petitionsausschuss des Landtags im Sinne des Urteils des EuGH vom 9.7.2020 [#200261]
Datum
10. Oktober 2020 13:04
An
Landtag NRW
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anschrift der Aufsicht über den Präsidenten des Landtags NRW gem. Art. 77 Abs. 1 DSGVO-EU einschl. der Datenverarbeitungen von Petenten im Petitionsausschuss des Landtags im Sinne des Urteils des EuGH vom 9.7.2020 Durch Austauschmöglichkeiten auf fragdenstaat.de ist bekannt geworden, dass der Landtag zuletzt auf das Beschwerderecht bei der LDI NRW verwiesen habe, die LDI NRW aber meint, ihr seien durch landesspezifische Gesetzgebung die Hände gebunden, da sie nur Aufsicht in Verwaltungstätigkeiten hätte. Können Sie eine öffentlich zitierbare Anschrift der Aufsicht angeben oder ihr Fehlen bestätigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 200261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200261/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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