Anschriftenverzeichnis der zur Herstellung des Bundessiegels berechtigten Firmen
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Firmen gemäß Richtlinie 5 Satz 4 der Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln und Verwendung des Bundesadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen vom 4. März 1950 (Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 2 vom 18. April 1950 Seite 17) in der Fassung vom 15. September 2004 (GMBl. 2004 Seite 1013).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das angefragte Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Firmen gemäß Richtlinie 5 Satz 4 der Richtlinien für die Anfertigung von Dienstsiegeln und Verwendung des Bundesadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen vom 4. März 1950 ist bereits öffentlich unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufg… einsehbar.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Dezember 2018
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2. Februar 2019
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