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Ansiedlung SVolt in Wasserschutzgebiet

Die geplante Ansiedlung der Firma SVolt soll in einem Wasserschutzgebiet III erfolgen.
Das Wasser aus diesem Wasserschutzgebiet erhalten die Gemeinden Völklingen bis nach Saarbrücken hinein, Ludweiler, Lauterbach, Wadgassen und Überherrn mit Bisten, Felsberg, Altforweiler, Berus und zwei Ortsteile von Saarlouis. Insgesamt handelt es sich um das Wasser für ca. 100.000 Menschen. Deshalb wurde die Verordnung (Zitat:) „Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung … erlassen.“
Aus diesem Grund sind in der Zone III verboten: Betriebe mit Verwendung oder Abstoß … wassergefährdender Stoffe. Lithium ist ein wassergefährdender Stoff.
Die saarländische Verordnung wir gerahmt durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) für den Gewässerschutz. Um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wurde im Oktober 2010 eine neue Grundwasserverordnung verabschiedet. Das zentrale Gesetzeswerk für den Gewässerschutz in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
In einer Lithium-Ionen-Batteriefabrik ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zweifelsohne gegeben und deshalb verbietet sich die Ansiedlung.
Auf mehrfache sehr konkrete Anfragen an die Verantwortlichen erhielt ich bisher nur die Antwort, dass dies im Rahmen der Genehmigungsverfahren untersucht werde. Ich befürchte hier Befangenheit der genehmigenden Behörden, da diese den Ministerien unterstellt sind, die diese Ansiedlung unter allen Umständen schnellstens durchsetzen wollen.
Ich appelliere an Ihre Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort. Die Niederschläge in den letzten Jahren sind anders verteilt. Es regnet weniger einerseits, mal 3-4 Monate gar nicht, dann wieder so heftig, dass der Boden es nicht aufnehmen kann. Wir werden seit Jahren aufgefordert in Trockenzeiten Wasser zu sparen. SVolt wird Minimum 1.000.000 Mio Kubikmeter Grundwasser entnehmen. Die Firma will Regenwasser in Zisternen auffangen. Das heisst, dem angrenzenden Naturschutzgebiet Warndt und dem natürlichen Wasserkreislauf wird dieses Wasser entzogen.
Wieso wird das alles ignoriert und man riskiert eine heute schon vorhersehbare Wasserknappheit und eine Gefährdung des Grundwassers durch Giftstoffe?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geplante Ansiedlung …
An Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ansiedlung SVolt in Wasserschutzgebiet [#217045]
Datum
30. März 2021 20:43
An
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geplante Ansiedlung der Firma SVolt soll in einem Wasserschutzgebiet III erfolgen. Das Wasser aus diesem Wasserschutzgebiet erhalten die Gemeinden Völklingen bis nach Saarbrücken hinein, Ludweiler, Lauterbach, Wadgassen und Überherrn mit Bisten, Felsberg, Altforweiler, Berus und zwei Ortsteile von Saarlouis. Insgesamt handelt es sich um das Wasser für ca. 100.000 Menschen. Deshalb wurde die Verordnung (Zitat:) „Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung … erlassen.“ Aus diesem Grund sind in der Zone III verboten: Betriebe mit Verwendung oder Abstoß … wassergefährdender Stoffe. Lithium ist ein wassergefährdender Stoff. Die saarländische Verordnung wir gerahmt durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) für den Gewässerschutz. Um diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wurde im Oktober 2010 eine neue Grundwasserverordnung verabschiedet. Das zentrale Gesetzeswerk für den Gewässerschutz in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In einer Lithium-Ionen-Batteriefabrik ist der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zweifelsohne gegeben und deshalb verbietet sich die Ansiedlung. Auf mehrfache sehr konkrete Anfragen an die Verantwortlichen erhielt ich bisher nur die Antwort, dass dies im Rahmen der Genehmigungsverfahren untersucht werde. Ich befürchte hier Befangenheit der genehmigenden Behörden, da diese den Ministerien unterstellt sind, die diese Ansiedlung unter allen Umständen schnellstens durchsetzen wollen. Ich appelliere an Ihre Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort. Die Niederschläge in den letzten Jahren sind anders verteilt. Es regnet weniger einerseits, mal 3-4 Monate gar nicht, dann wieder so heftig, dass der Boden es nicht aufnehmen kann. Wir werden seit Jahren aufgefordert in Trockenzeiten Wasser zu sparen. SVolt wird Minimum 1.000.000 Mio Kubikmeter Grundwasser entnehmen. Die Firma will Regenwasser in Zisternen auffangen. Das heisst, dem angrenzenden Naturschutzgebiet Warndt und dem natürlichen Wasserkreislauf wird dieses Wasser entzogen. Wieso wird das alles ignoriert und man riskiert eine heute schon vorhersehbare Wasserknappheit und eine Gefährdung des Grundwassers durch Giftstoffe?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217045/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in hiermit wird Ihnen der Eingang Ihrer u. a. E-Mail bestätigt. Sie werden eine gesonderte An…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Ansiedlung SVolt in Wasserschutzgebiet [#217045]_Empfangsbestätigung
Datum
8. April 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in hiermit wird Ihnen der Eingang Ihrer u. a. E-Mail bestätigt. Sie werden eine gesonderte Antwort auf Ihre Anfrage erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zu vorbezeichneter Angelegenheit. Als Anlage übersende ich Ihne…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Ansiedlung SVolt in Wasserschutzgebiet [#217045]
Datum
13. April 2021 16:00
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail zu vorbezeichneter Angelegenheit. Als Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Mit freundlichen Grüßen