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Ansprache der Bundeskanzlerin an die gesamte Bevölkerung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Wann gedenkt die Bundeskanzlerin Frau Dr. A. Merkel - in Anbetracht der jetzigen (!) Corona-Krise - sich in einer TV-Ansprache an die gesamte Bevölkerung zu wenden? (& nicht nur über den wenig genutzten Podcast)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann gedenkt die Bu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ansprache der Bundeskanzlerin an die gesamte Bevölkerung [#204865]
Datum
3. Dezember 2020 10:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann gedenkt die Bundeskanzlerin Frau Dr. A. Merkel - in Anbetracht der jetzigen (!) Corona-Krise - sich in einer TV-Ansprache an die gesamte Bevölkerung zu wenden? (& nicht nur über den wenig genutzten Podcast)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204865/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
K-206 231/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-206 231/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
15. Dezember 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2020. § 1 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrer E-Mail bitten Sie jedoch im Ergebnis um die Benennung eines in der Zukunft liegenden Termins. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Die Bundeskanzlerin hat sich gestern nach ihrer Konferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Pressekonferenz an alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewandt. Weitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/pressekonferenz-nach-dem-bund-laender-beschluss-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-1827386. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: K-206 231/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#204865] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: K-206 231/20/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt [#204865]
Datum
15. Dezember 2020 22:22
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Antwort, die mich allerdings nicht befriedigt. Die Pressekonferenzen der Bundeskanzlerin wie auch der Minister*innen & Co. verfolge ich regelmäßig, oft live, via Phoenix. Ich weiß jedoch, dass die meisten Mitbürger*innen dieses Landes derlei Pressekonferenzen NICHT verfolgen; in den meist abends geschauten Nachrichtensendungen kommt es nur zur Ausstrahlung von Sequenzen aus den PK`s. Davon fühlen sich die Bürger*innen nicht wirklich angesprochen. Meine Anfrage bezog sich auf eine ÖFFENTLICHE ANSPRACHE der Bundeskanzlerin an das deutsche Volk - in Anbetracht der außergewöhnlichen Situation/Lage - eben nicht wie üblich nur zu Weihnachten & Silvester! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204865/

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Bundeskanzleramt
K-206 231/20/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nochmalige …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-206 231/20/0002 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
23. Dezember 2020 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nochmalige Anfrage vom 15. Dezember 2020. Nach der derzeitigen Planung wird die nächste öffentliche Ansprache der Bundeskanzlerin an alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land die Neujahrsansprache zum Jahreswechsel sein. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.