Anspruch von Urlaubs und Überstundengeld

Anfrage an: Arbeitsgericht Herne

Ich mache seit letztes Jahr mehrere Überstunden , monatlich zwischen 30 und 60 , 200 Std sind normale pflicht Stunden, bekomme aber nur 20 eventuell auch mal 30 Überstunden auf meinen Lohnstreifen angerechnet, Urlaub hatte ich letztes Jahr eine Woche über Weihnachten aber nichts von Urlaubsgeld auf den Lohnstreifen, ich habe keinen Spass mehr an meiner Arbeit die ich als Kurierfahrer in ganz Deutschland und angrenzende Länder unterwegs bin, was kann ich tun. Mein Chef verspricht immer Besserung was aber nur erstunken und erlogen ist.

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  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Arbeitsgericht Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anspruch von Urlaubs und Überstundengeld [#152498]
Datum
25. Juni 2019 18:27
An
Arbeitsgericht Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich mache seit letztes Jahr mehrere Überstunden , monatlich zwischen 30 und 60 , 200 Std sind normale pflicht Stunden, bekomme aber nur 20 eventuell auch mal 30 Überstunden auf meinen Lohnstreifen angerechnet, Urlaub hatte ich letztes Jahr eine Woche über Weihnachten aber nichts von Urlaubsgeld auf den Lohnstreifen, ich habe keinen Spass mehr an meiner Arbeit die ich als Kurierfahrer in ganz Deutschland und angrenzende Länder unterwegs bin, was kann ich tun. Mein Chef verspricht immer Besserung was aber nur erstunken und erlogen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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