Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

mit dieser Anfrage bitten wir im Namen der VCD-Kreisgruppe Brandenburg an der Havel um Auskunft über Ihre bisherigen Anstrengungen als Kommune bezüglich der Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur in der Corona-Pandemie.

Hintergrund: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Mobilitätsforschung, Psychologie und den Gesundheitswissenschaften appellieren, angesichts der Corona-Pandemie für eine Mobilitätsinfrastruktur zu sorgen, die das geforderte Abstandhalten ermöglicht und die Gesundheit der Menschen fördert.

https://bit.ly/2XcyGUe

Für die Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur gibt es bereits u.A. die folgenden Beispiele:

- Seit dem 25. März 2020 richtet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr & Klimaschutz (SenUVK Berlin) mehrere temporäre Radverkehrsanlagen ein (siehe u.a. https://bit.ly/3gGaEbU). Erste Pilotprojekte haben sich von Seiten des Bezirks und SenUVK Berlin bereits am 3. April 2020 als erfolgreich erwiesen (siehe hier: https://bit.ly/3er3S7N). Rechtliche Grundlage für die Einrichtung ist allein die StVO (siehe https://verfassungsblog.de/ein-virus-macht-verkehrspolitik/), somit sind entsprechende Maßnahmen prinzipiell bundesweit möglich.

- Am 9. April 2020 wurden "Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen" von SenUVK Berlin veröffentlicht (siehe hier: https://bit.ly/3dbWnl2).

- Am 11. April 2020 hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erstmals mehrere Straßen zum Flanieren für den Fußverkehr geöffnet, um überlastete Bereiche zu entlasten (siehe hier: https://twitter.com/Felix_Weisbrich/status/1248910992651812864).

- Vielerorts werden Ampeltaster an Bedarfsampeln ("Bettelampeln") abgeschaltet, damit das Risiko der Übertragung weitestgehend reduziert wird (z.B. in Jena, siehe hier https://bit.ly/2XGleqn).

- Seit dem 3. Mai 2020 gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg temporäre Spielstraßen. Dabei werden einzelne Straßen sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr für den Verkehr gesperrt, um Kindern das Draußen-Spielen zu ermöglichen. Damit werden Parks und Spielplätze entlastet, so dass alle die Abstandsregeln einhalten können (siehe hier: http://spielstrassen.de/).

- Am 4. Mai 2020 hat Brüssel die gesamte Innenstadt als Begegnungszone ausgewiesen. In dieser Zone gilt Tempo 20, und die Straßen sind für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, so dass Radfahrer und Fußgänger genügend Abstand halten können (siehe https://bit.ly/2XAVpby).

Im Interesse der öffentlichen Daseinsfürsorge im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Auflagen bitten wir daher um die folgenden Informationen/Auskünfte:

1. Standen Sie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser IFG-Anfrage in Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung oder dem Landesbetrieb Straßenwesen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Wurde Ihnen als Kommune in Brandenburg Hinweise zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur (wie bspw. obengenannte Regelpläne im Land Berlin) bekanntgegeben und liegen sie den Verantwortlichen Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde vor?

2. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage bereits abgeschlossene Maßnahmen zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur, insbesondere temporäre Radverkehrsanlagen ("Pop-up-Radwege"), im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen vorgenommen wurden.

3. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage Planungen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen voraussichtlich geplant sind. Sofern nicht zutreffend, bitte kurz darlegen und begründen, warum angesichts der aktuellen Situation keine Maßnahmen getroffen werden sollen.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Unseres Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

VCD-Kreisgruppe Brandenburg an der Havel

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mi…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur [#187563]
Datum
28. Mai 2020 17:06
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in mit dieser Anfrage bitten wir im Namen der << Adresse entfernt >> um Auskunft über Ihre bisherigen Anstrengungen als Kommune bezüglich der Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur in der Corona-Pandemie. Hintergrund: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Mobilitätsforschung, Psychologie und den Gesundheitswissenschaften appellieren, angesichts der Corona-Pandemie für eine Mobilitätsinfrastruktur zu sorgen, die das geforderte Abstandhalten ermöglicht und die Gesundheit der Menschen fördert. https://bit.ly/2XcyGUe Für die Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur gibt es bereits u.A. die folgenden Beispiele: - Seit dem 25. März 2020 richtet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr & Klimaschutz (SenUVK Berlin) mehrere temporäre Radverkehrsanlagen ein (siehe u.a. https://bit.ly/3gGaEbU). Erste Pilotprojekte haben sich von Seiten des Bezirks und SenUVK Berlin bereits am 3. April 2020 als erfolgreich erwiesen (siehe hier: https://bit.ly/3er3S7N). Rechtliche Grundlage für die Einrichtung ist allein die StVO (siehe https://verfassungsblog.de/ein-virus-macht-verkehrspolitik/), somit sind entsprechende Maßnahmen prinzipiell bundesweit möglich. - Am 9. April 2020 wurden "Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen" von SenUVK Berlin veröffentlicht (siehe hier: https://bit.ly/3dbWnl2). - Am 11. April 2020 hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erstmals mehrere Straßen zum Flanieren für den Fußverkehr geöffnet, um überlastete Bereiche zu entlasten (siehe hier: https://twitter.com/Felix_Weisbrich/status/1248910992651812864). - Vielerorts werden Ampeltaster an Bedarfsampeln ("Bettelampeln") abgeschaltet, damit das Risiko der Übertragung weitestgehend reduziert wird (z.B. in Jena, siehe hier https://bit.ly/2XGleqn). - Seit dem 3. Mai 2020 gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg temporäre Spielstraßen. Dabei werden einzelne Straßen sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr für den Verkehr gesperrt, um Kindern das Draußen-Spielen zu ermöglichen. Damit werden Parks und Spielplätze entlastet, so dass alle die Abstandsregeln einhalten können (siehe hier: http://spielstrassen.de/). - Am 4. Mai 2020 hat Brüssel die gesamte Innenstadt als Begegnungszone ausgewiesen. In dieser Zone gilt Tempo 20, und die Straßen sind für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, so dass Radfahrer und Fußgänger genügend Abstand halten können (siehe https://bit.ly/2XAVpby). Im Interesse der öffentlichen Daseinsfürsorge im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Auflagen bitten wir daher um die folgenden Informationen/Auskünfte: 1. Standen Sie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser IFG-Anfrage in Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung oder dem Landesbetrieb Straßenwesen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Wurde Ihnen als Kommune in Brandenburg Hinweise zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur (wie bspw. obengenannte Regelpläne im Land Berlin) bekanntgegeben und liegen sie den Verantwortlichen Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde vor? 2. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage bereits abgeschlossene Maßnahmen zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur, insbesondere temporäre Radverkehrsanlagen ("Pop-up-Radwege"), im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen vorgenommen wurden. 3. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage Planungen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen voraussichtlich geplant sind. Sofern nicht zutreffend, bitte kurz darlegen und begründen, warum angesichts der aktuellen Situation keine Maßnahmen getroffen werden sollen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Unseres Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187563 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationsfreiheitsanfrage „Ansteckungsfreie Mobil…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur [#187563]
Datum
1. Juli 2020 19:24
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in die Informationsfreiheitsanfrage „Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur“ vom 28.05.2020 (#187563) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Wir, die MItglieder der VCD-Ortsgruppe Brandenburg, bitten um eine zeitnahe Rückmeldung und uns über den Stand der Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187563/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur“ [#187563] [#187563]
Datum
15. Juli 2020 09:03
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187563/ Wir sind der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht weder der Eingang noch die Bearbeitung vom Oberbürgermeister bestätigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 187563.pdf Anfragenr: 187563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187563/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28.05.20 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28.05.20
Datum
20. Juli 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
375,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1154 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28.05.20 Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28.05.20
Datum
20. Juli 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
377,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1154 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28..05.20 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 28..05.20
Datum
20. Juli 2020 16:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
375,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1153 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020
Datum
6. August 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1154 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020 [#187563] Sehr geehrte…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020 [#187563]
Datum
21. September 2020 23:05
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur“ vom 28.05.2020 (#187563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen VCD Kreisgruppe Brandenburg Anfragenr: 187563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187563/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020 [#187563] Sehr geehrte…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28. Mai 2020 [#187563]
Datum
21. September 2020 23:08
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur“ vom 28.05.2020 (#187563) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand der Vermittlung unserer Anfrage. Die aktuelle Faktenlage des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 187563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187563/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28.05.20, # 187563 Sehr geehrteAntragst…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28.05.20, # 187563
Datum
29. September 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
514,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1154 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Anfrage zu pandemieresilienter Infrastruktur Sehr geehrteAntragsteller/in der Geltungs- und Regelungsbereich des …
Von
Behörde
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zu pandemieresilienter Infrastruktur
Datum
13. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Geltungs- und Regelungsbereich des AIG bzw. vergleichbarer Vorschriften wird von Ihrem Antragsgegenstand nicht erfasst, sodass ein Akteneinsichtsrecht mangels Vorliegen einer Akte im Sinne des § 3 AIG nicht greift. Der Regelfall des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist die Einsicht in Unterlagen bzw. deren Herausgabe als Kopie bzw. Datei, nicht jedoch die Beantwortung von Fragen. Es fehlt hier an objektiv vorhandenen und dokumentierten Informationen im Sinne des § 3 AIG, z. B. an Dokumenten, welche herausgegeben werden könnten. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz verpflichtet nicht zur Schaffung neuer, noch nicht vorhandener Informationen. Haltungs - und Gesinnungsfragen, Fragen nach der Vorgehensweise oder einzelnen Arbeitsschritten der Behörde sowie solche nach dem Warum und Weshalb müssen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28.05.20, # 187563 Sehr geehrteAntragst…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel v 28.05.20, # 187563
Datum
28. Oktober 2020 16:26
Status
geschwärzt
765,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1154 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen