Ansteckungsfreie Mobilität für Rad- und Fußverkehr - Pandemieresiliente Infrastruktur
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
mit dieser Anfrage bitten wir im Namen der VCD-Kreisgruppe Brandenburg an der Havel um Auskunft über Ihre bisherigen Anstrengungen als Kommune bezüglich der Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur in der Corona-Pandemie.
Hintergrund: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen der Mobilitätsforschung, Psychologie und den Gesundheitswissenschaften appellieren, angesichts der Corona-Pandemie für eine Mobilitätsinfrastruktur zu sorgen, die das geforderte Abstandhalten ermöglicht und die Gesundheit der Menschen fördert.
Für die Schaffung von pandemieresilienter Infrastruktur gibt es bereits u.A. die folgenden Beispiele:
- Seit dem 25. März 2020 richtet der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr & Klimaschutz (SenUVK Berlin) mehrere temporäre Radverkehrsanlagen ein (siehe u.a. https://bit.ly/3gGaEbU). Erste Pilotprojekte haben sich von Seiten des Bezirks und SenUVK Berlin bereits am 3. April 2020 als erfolgreich erwiesen (siehe hier: https://bit.ly/3er3S7N). Rechtliche Grundlage für die Einrichtung ist allein die StVO (siehe https://verfassungsblog.de/ein-virus-macht-verkehrspolitik/), somit sind entsprechende Maßnahmen prinzipiell bundesweit möglich.
- Am 9. April 2020 wurden "Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen" von SenUVK Berlin veröffentlicht (siehe hier: https://bit.ly/3dbWnl2).
- Am 11. April 2020 hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erstmals mehrere Straßen zum Flanieren für den Fußverkehr geöffnet, um überlastete Bereiche zu entlasten (siehe hier: https://twitter.com/Felix_Weisbrich/status/1248910992651812864).
- Vielerorts werden Ampeltaster an Bedarfsampeln ("Bettelampeln") abgeschaltet, damit das Risiko der Übertragung weitestgehend reduziert wird (z.B. in Jena, siehe hier https://bit.ly/2XGleqn).
- Seit dem 3. Mai 2020 gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg temporäre Spielstraßen. Dabei werden einzelne Straßen sonn- und feiertags von 12 bis 18 Uhr für den Verkehr gesperrt, um Kindern das Draußen-Spielen zu ermöglichen. Damit werden Parks und Spielplätze entlastet, so dass alle die Abstandsregeln einhalten können (siehe hier: http://spielstrassen.de/).
- Am 4. Mai 2020 hat Brüssel die gesamte Innenstadt als Begegnungszone ausgewiesen. In dieser Zone gilt Tempo 20, und die Straßen sind für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, so dass Radfahrer und Fußgänger genügend Abstand halten können (siehe https://bit.ly/2XAVpby).
Im Interesse der öffentlichen Daseinsfürsorge im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Auflagen bitten wir daher um die folgenden Informationen/Auskünfte:
1. Standen Sie bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser IFG-Anfrage in Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung oder dem Landesbetrieb Straßenwesen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur in Ihrem Zuständigkeitsbereich? Wurde Ihnen als Kommune in Brandenburg Hinweise zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur (wie bspw. obengenannte Regelpläne im Land Berlin) bekanntgegeben und liegen sie den Verantwortlichen Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde vor?
2. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage bereits abgeschlossene Maßnahmen zur Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur, insbesondere temporäre Radverkehrsanlagen ("Pop-up-Radwege"), im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen vorgenommen wurden.
3. Gibt es zum Beantwortungszeitpunkt dieser Anfrage Planungen bezüglich der Einrichtung pandemieresilienter Infrastruktur im Zuständigkeitsbereich Ihres Straßen- und Grünflächenamtes bzw. Ihrer Straßenverkehrsbehörde? Sofern zutreffend, bitte kurz darlegen, wann wo welche Maßnahmen voraussichtlich geplant sind. Sofern nicht zutreffend, bitte kurz darlegen und begründen, warum angesichts der aktuellen Situation keine Maßnahmen getroffen werden sollen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Unseres Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
VCD-Kreisgruppe Brandenburg an der Havel
Information nicht vorhanden
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Datum28. Mai 2020
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30. Juni 2020
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