Anstehende Bauarbeiten im Verkehrsbereich

Informationen zu folgenden Fragen:

Warum stehen im Bereich Bonn und auf Bonner Stadtgebiet derzeit dermaßen viele Bauarbeiten auf Straßen an?
Liegt ein Konzept zur Umleitung des Verkehrs auf Bonner Stadtgebiet vor?
Welche Baumaßnahmen stehen in den nächsten Jahren noch an?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2015
  • Frist
    10. November 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anstehende Bauarbeiten im Verkehrsbereich [#11577]
Datum
9. Oktober 2015 10:21
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu folgenden Fragen: Warum stehen im Bereich Bonn und auf Bonner Stadtgebiet derzeit dermaßen viele Bauarbeiten auf Straßen an? Liegt ein Konzept zur Umleitung des Verkehrs auf Bonner Stadtgebiet vor? Welche Baumaßnahmen stehen in den nächsten Jahren noch an?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie begehren mit Ihren Fragen zum Baustellenmanagement der Stadt Bonn Auskunft auf Gr…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Email "Anstehende Bauarbeiten im Verkehrsbereich [#11577]" vom 09.10.2015
Datum
19. Oktober 2015 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Sie begehren mit Ihren Fragen zum Baustellenmanagement der Stadt Bonn Auskunft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Informationen im Sinne des IFG NRW sind bereits vorhandene Daten in Schriftform oder sonstiger Form, so z. B. vorhandene Dokumente, die einer Akte entnommen und in Kopie dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte, wie sie vorliegend beantragt werden, sind grundsätzlich keine Informationen im Sinne des IFG NRW und können nicht aufgrund dieses Gesetzes zugänglich gemacht werden. Dies ist aber auch gar nicht erforderlich, Sie erhalten bei uns entsprechende Auskünfte nämlich auch im Rahmen bürgerfreundlichen Verwaltungshandelns. Die Antworten auf Ihre Fragen sind überdies frei zugänglich. Zu Ihren Fragen: In der Tat finden jedes Jahr zahlreiche Baumaßnahmen in öffentlicher Fläche der Stadt Bonn statt. Die bloße Anzahl der Baustellen ist dabei jährlich weitgehend konstant. Die Länge des Kanalnetzes der Stadt Bonn beträgt rund 950 Kilometer. Hierzu gehören etwa 36.000 Sinkkästen zur Straßenentwässerung sowie 279 Sonderbauwerke (Pumpwerke, Regenrückhaltebecken, Staukanäle usw.). Das Tiefbauamt ist als Betreiber des städtischen Kanalnetzes für Neubau, Sanierung, Unterhaltung und Betriebssicherheit verantwortlich. Da ein Teil des Kanalnetzes ein bestimmtes Alter erreicht hat und um das Wasserhaushaltsgesetz, landesgesetzliche Regelungen und weitere Verordnungen zu erfüllen, werden jährlich zahlreiche Baumaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung des Kanalnetzes mit einem Volumen von rund 20 Mio. € durchgeführt. Ähnlich verhält es sich mit der Erhaltung des städtischen Straßennetzes. Um die etwa 2150 Straßen mit insgesamt 1100 Kilometer Länge zu erhalten, werden beispielsweise jährlich etwa 2 Millionen Euro in Fahrbahndeckenerneuerungen investiert. Hinzu kommen die Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit (Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Parkflächen, Treppen, Brücken, Signalanlagen usw.), Brückensanierungen und Neubaumaßnahmen. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Energie und Telekommunikation sicher zu stellen, werden zudem noch Leitungsbau und -reparaturarbeiten im Auftrag der jeweiligen Versorgungsunternehmen in erheblichem Umfang durchgeführt. In meinem Amt koordiniert ein Team mit langjähriger Erfahrung die möglichst störungsfreie Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Nicht nur mitunter empfindliche Einschränkungen der Zeiten, in denen der fließende Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen beeinträchtigt werden darf (nur in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr, umfangreiche Sperrungen finden nur nachts oder sonntags statt), sondern auch die Bauverfahren werden so vorgegeben, dass Verkehrsbehinderungen auf das notwendige Maß reduziert werden. Dass Maßnahmen, die besonders starke Beeinträchtigungen des öffentlichen und individuellen Verkehrs mit sich bringen, nach Möglichkeit in verkehrsschwachen Zeiten wie z.B. Schulferien ausgeführt werden, mag zu einer Häufung in den entsprechenden Zeiten führen, was letztlich aber im öffentlichen Interesse ist. Bei allen Bemühungen um Koordinierung ist die Annahme, dass eine solche Menge an Tiefbaumaßnahmen, bei denen überdies z.T. Millionenbeträge verbaut werden, ohne jede Beeinträchtigung abgewickelt werden kann, nicht realistisch. Um planbare Baumaßnahmen (Störungen am Leitungsnetz, Straßeneinbrüche oder private Bauvorhaben können nicht berücksichtigt werden) optimal im Hinblick auf die Minimierung ungünstiger Auswirkungen zu koordinieren, werden alle Vorhaben der in Frage kommenden Bauherren untereinander abgestimmt und in einer Liste, dem so genannten Masterplan, erfasst. Sie können sich im Internet auf der Seite der Stadt Bonn unter folgendem Link über alle anstehenden Baumaßnahmen informieren: http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_pl… Wenn Sie Fragen haben, stehe ich zur Verfügung, auch ohne dass es hierzu gesetzlicher Zwänge bedarf. Mit freundlichen Grüßen