Anstieg der Netzentgelte bei den Stromübertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH (plus 80%) und 50Hertz Transmission GmbH (plus 42%) zum Jahreswechsel 2016/17
Vermerke, Ausarbeitungen, Analysen oder sonstige amtliche Informationen der Bundesnetzagentur in Bezug auf den zum Jahreswechsel 2016/17 angekündigten Anstieg der Netzentgelte bei den Stromübertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH (plus 80%) und 50Hertz Transmission GmbH (plus 42%), die Grundlage waren für die Aussage der Bundesnetzagentur am 24.11.2016, dass sie "keine Hinweise [hat], dass Steigerungen bei Netzentgelten nicht gerechtfertigt sind" (Quelle: https://twitter.com/bnetza/status/801764020848103424).
Anfrage erfolgreich
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Datum24. November 2016
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28. Dezember 2016
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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- Anstieg der Netzentgelte bei den Stromübertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH (plus 80%) und 50Hertz Transmission GmbH (plus 42%) zum Jahreswechsel 2016/17 [#19273]
- Datum
- 24. November 2016 18:52
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- Bundesnetzagentur
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- AW: Anstieg der Netzentgelte bei den Stromübertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH (plus 80%) und 50Hertz Transmission GmbH (plus 42%) zum Jahreswechsel 2016/17 [#19273]
- Datum
- 28. November 2016 10:00
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- Aktenzeichen 610-IFG/16-003 - Information über die Einleitung der Drittbeteiligung
- Datum
- 14. Dezember 2016 15:27
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- AW: Aktenzeichen 610-IFG/16-003 - Information über die Einleitung der Drittbeteiligung [#19273]
- Datum
- 14. Dezember 2016 16:02
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- AW: Aktenzeichen 610-IFG/16-003 - Information über die Einleitung der Drittbeteiligung [#19273]
- Datum
- 19. Dezember 2016 08:02
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- Briefpost
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- Bescheid (Antrag auf Herausgabe von Informationen / Ihr Antrag vom 24.11.2016)
- Datum
- 14. Februar 2017
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- Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003
- Datum
- 15. Februar 2017 08:54
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- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 2. März 2017 19:41
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- Bundesnetzagentur
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- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 6. März 2017 10:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 6. März 2017 12:08
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- AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 9. März 2017 09:03
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- AW: AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 9. März 2017 10:14
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- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang - 610-IFG/16-003 [#19273]
- Datum
- 10. März 2017 10:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch gegen Bescheid vom 14.2.2017
- Datum
- 16. März 2017
- An
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- Betreff
- Herausgabe von Informationen gem. Beschluss vom 14.02.2017 - Aktenzeichen 610-IFG/16-003
- Datum
- 17. März 2017 09:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Briefpost
- Betreff
- Gebührenbescheid für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Kassenzeichen: XXX (Bei Zahlungen oder Rückfragen bitte immer angeben.) IFG-Vorgangsnummer: 610/IFG 003 / 2016
- Datum
- 28. März 2017
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- Betreff
- AW: 610 IFG/16-003: Mein Akteneinsichtsantrag vom 6.3.2017
- Datum
- 4. April 2017
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- Briefpost
- Betreff
- Mein Widerspruch vom 16.3.2017 AZ: 610-IFG/16/003
- Datum
- 7. April 2017
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- Betreff
- 610/IFG 003/2016 (Bereits eingelegter Widerspruch gegen Kostenentscheidung) / Gebührenbescheid nach IFGGebV vom 28.3.2017
- Datum
- 7. April 2017
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- Betreff
- Ihr Widerspruch vom 16.03.2017 gegen den Bescheid vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 610-IFG/16-003
- Datum
- 12. April 2017
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- Betreff
- 610-IFG/16/003, Gebührenbescheid vom 28.3.2017
- Datum
- 28. April 2017
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- Bundesnetzagentur
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