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Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag

Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Barzahler Rundfunkbeitrag [#187556]
Datum
28. Mai 2020 15:35
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Beschluss 6 C 6/18 des VGH Kassel ist es zulässig, den Rundfunkbeitrag bar zu entrichten. Welcher Anteil der Beitragszahler macht davon Gebrauch?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187556
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Ihre Anfrage an die rbb-Service-Redaktion Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.05.202…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage an die rbb-Service-Redaktion
Datum
4. Juni 2020 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.05.2020. Zur Beantwortung benötigen wir jedoch entweder Ihre vollständige Anschrift oder Ihre Beitragskonto-Nummer beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage an die rbb-Service-Redaktion [#187556] Sehr [geschwärzt], die von Ihnen geforderten Daten sind f…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die rbb-Service-Redaktion [#187556]
Datum
4. Juni 2020 17:47
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die von Ihnen geforderten Daten sind für die Antwort meiner Anfrage irrelevant. Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch anonym oder pseudonym gestellte Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu bearbeiten sind. Ich verweise dazu auf das beigefügte Dokument. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: 187556 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.