Anteil Bundesmittel in den Auslandshandelskammern
Gerne würde ich die Finanzströme im DIHK-Netzwerk erfragen. Laut Bundesrechnungshof und BMWK, gab es im Jahr 2020 eine Bundeszuwendung von ca. 50 Millionen Euro und im Jahr 2021, 101 Millionen Euro für die Auslandshandelskammern. Wieviele Zuwendungen gab es noch vom DIHK, der zusätzlich die AHKn aus IHK-Gebühren finanziert? Wie hoch waren die Einnahmen aller AHKn an Bundesgeförderten Projekten wie z.B. Markterschließungsprogramme, GIZ-Projekte, Erneuerbare Energien Programme, (Miete und Verwaltungskosten aus office in office((GTAI, Euler Hermes, Bundeslandvertretungen wie Bayern International, Messevertretungen etc.). Soweit aufgezählt, werden die AHKn fünffach! aus Bundesmitteln gefördert. Wie hoch sind tatsächlich die reinen Eigeneinahmen aus Beratung etc. ohne Fünffachfinanzierung aus Haushaltsmitteln und IHK-Gebühren? Könnten Sie bitte eine Aufschlüsselung dessen vorlegen? Werden diese Finanzströme extern von unabhängigen Auditoren geprüft oder intern z.B. vom BMWK, DIHK etc.? Warum ist es Geschäftsführern trotz erheblichem Anteil an Bundesmitteln gestattet sich, neben dem exorbitant hohem Gehalt, Boni auszuzahlen? Bitte um Angabe des Nettogehaltes plus Zulagen wie Wohnung, Auto etc. eines GF/Delegierten. Bundesmittel werden, in den oft im Ausland als Unternehmen eingetragenen AHKn, ganz normal als Einnahmen gebucht, was bei der Mehrfachfinanzierung schnell zu einem positiven Bilanzergebnis führt. Wie ist das mit den Prinzipien des Umgangs mit öffentlichen Mitteln zu vereinbaren? Mitarbeiter der AHKn müssten doch Gehälter wie alle anderen Beamten bekommen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Juni 2022
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22. Juli 2022
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