Anteil COVID-19 an Intensivkapazität - 26. CoBeLVO

gemäß der 26. CoBeLVO berechnen sie den „Anteil COVID-19 an Intensivkapazität“ und zeigen diese unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ an.

Ich bitte hierzu um folgende Informationen:
1. Berechnungsformel
2. Datenquelle Intensivkapazität
- Bezieht sich dies auf die beim RKI archivierten Datensätze? → https://edoc.rki.de/handle/176904/7012
- Wenn ja, dann auf welchem Tagesbericht. (Gleicher Tag, Vortag, …)
- Wenn nein erläutern sie bitte die Datenquelle und wie diese öffentlich einsehbar sind.
- Sollten diese nicht öffentlich verfügbar sind bitte ich diese Daten rückwirkend zum 1.August 2021 bereit zustellen.
3. Datenquelle Covid19 belegte Intensivbetten.
- Bezieht sich dies auf die beim RKI archivierten Datensätze? → https://edoc.rki.de/handle/176904/7012
- Wenn ja, dann auf welchem Tagesbericht. (Gleicher Tag, Vortag, …)
- Wenn nein erläutern sie bitte die Datenquelle und wie diese öffentlich einsehbar sind.
- Sollten diese nicht öffentlich verfügbar sind bitte ich diese Daten rückwirkend zum 1.August 2021 bereit zustellen.

Ergebnis der Anfrage

Verwiesen auf Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-…

Am 17.09.2021 wurde inhaltlich bei Twitter aber dennoch eine wichtige Information genannt → https://twitter.com/LUArlp/status/14388…
Im Covid-19-Register RLP bilden 1.637 landesweit vorgehaltene Intensivbetten die Basis für die Berechnung.

Die Kapazität berechnet sich demnach nicht aus der Anzahl der verfügbaren Betten laut DiVi Intensivregister sondern einer anderen Datenquelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß der 26. …
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Anteil COVID-19 an Intensivkapazität - 26. CoBeLVO [#228269]
Datum
12. September 2021 19:11
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß der 26. CoBeLVO berechnen sie den „Anteil COVID-19 an Intensivkapazität“ und zeigen diese unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ an. Ich bitte hierzu um folgende Informationen: 1. Berechnungsformel 2. Datenquelle Intensivkapazität - Bezieht sich dies auf die beim RKI archivierten Datensätze? → https://edoc.rki.de/handle/176904/7012 - Wenn ja, dann auf welchem Tagesbericht. (Gleicher Tag, Vortag, …) - Wenn nein erläutern sie bitte die Datenquelle und wie diese öffentlich einsehbar sind. - Sollten diese nicht öffentlich verfügbar sind bitte ich diese Daten rückwirkend zum 1.August 2021 bereit zustellen. 3. Datenquelle Covid19 belegte Intensivbetten. - Bezieht sich dies auf die beim RKI archivierten Datensätze? → https://edoc.rki.de/handle/176904/7012 - Wenn ja, dann auf welchem Tagesbericht. (Gleicher Tag, Vortag, …) - Wenn nein erläutern sie bitte die Datenquelle und wie diese öffentlich einsehbar sind. - Sollten diese nicht öffentlich verfügbar sind bitte ich diese Daten rückwirkend zum 1.August 2021 bereit zustellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 228269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228269/ Postanschrift H.-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Schmitt, wir haben Ihren o.g. Antrag nach dem Landestransparenzgesetz erhalten. Leider können…
Von
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz: Anteil COVID-19 an Intensivkapazität - 26. CoBeLVO [#228269]
Datum
13. September 2021 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, wir haben Ihren o.g. Antrag nach dem Landestransparenzgesetz erhalten. Leider können wir Ihnen die erbetenen Informationen nicht liefern, da dem Landesuntersuchungsamt diese Informationen nicht vorliegen. Die Berechnung des sog. "Anteil COVID-19 an der Intensivkapazität" erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (Referat 15204). Durch das Landesuntersuchungsamt erfolgt lediglich eine Veröffentlichung. Gerne übermittele ich Ihnen die Kontaktdaten des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit, mit der Bitte Ihre Anfrage dort zu stellen: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 - zentraler Telefondienst Telefax 06131) 16-29 97 E-Mail poststelle(at)mwg.rlp.de https://mwg.rlp.de/de/ministerium/organigramm/ Mit freundlichen Grüßen

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Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Sehr << Anrede >> Ihrer Antwort entsprechen habe ich die Frage an das Ministerium für Wissenschaft un…
An Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz: Anteil COVID-19 an Intensivkapazität - 26. CoBeLVO [#228269]
Datum
13. September 2021 19:21
An
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrer Antwort entsprechen habe ich die Frage an das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gestellt. → https://fragdenstaat.de/anfrage/anteil-covid-19-an-intensivkapazitat-26-cobelvo-1/ Ich bedanke mich für die prompte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 228269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228269/