Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin

Eine Aufstellung bei wie vielen der bis zum 20.04.2020 positiv auf das SARS-CoV-2 Getesteten in Berlin die Infektionskette nachvollzogen werden konnte und bei wie vielen die Infektionsquelle unbekannt ist. Dies bitte nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
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Timo Zöller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Timo Zöller
Betreff
Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin [#185627]
Datum
29. April 2020 12:43
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung bei wie vielen der bis zum 20.04.2020 positiv auf das SARS-CoV-2 Getesteten in Berlin die Infektionskette nachvollzogen werden konnte und bei wie vielen die Infektionsquelle unbekannt ist. Dies bitte nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Timo Zöller Anfragenr: 185627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185627
Mit freundlichen Grüßen Timo Zöller
Timo Zöller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil der bekannten Infektionsketten de…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Timo Zöller
Betreff
AW: Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin [#185627]
Datum
3. Juni 2020 16:00
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin“ vom 29.04.2020 (#185627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Timo Zöller Anfragenr: 185627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185627
Timo Zöller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil der bekannten Infektionsketten de…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Timo Zöller
Betreff
AW: Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin [#185627]
Datum
10. Juni 2020 13:28
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin“ vom 29.04.2020 (#185627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Timo Zöller Anfragenr: 185627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185627
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Zöller, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wegen vieler Anfragen die uns erreichen, bitten wir S…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin [#185627]
Datum
10. Juni 2020 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zöller, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wegen vieler Anfragen die uns erreichen, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir noch nicht antworten konnten. Wir werden uns nach Abarbeitung Ihrer Anfrage so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Zöller, Hinweise zu möglichen Infektionsquellen von COVID-19-Fällen können in den Meldeinform…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Anteil der bekannten Infektionsketten der positiv getesteten Covid-19 Fälle in Berlin [#185627]
Datum
16. Juni 2020 16:39
Status
Sehr geehrter Herr Zöller, Hinweise zu möglichen Infektionsquellen von COVID-19-Fällen können in den Meldeinformationen aus den folgenden Parametern abgeleitet werden: Zugehörigkeit zu einem Ausbruch, Kontakt zu einem bestätigten Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn, sowie Reiseexpositionen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass keine Hinweise auf mögliche Infektionsquellen vorliegen, wenn ein Fall keinem Ausbruch zugeordnet wurde und weder ein Kontakt zu einem bestätigten Fall in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn noch eine Reiseexposition im angenommenen Infektionszeitraum außerhalb Berlins angegeben ist. Für die bis zum 20.04.20 an das LAGeSo übermittelten COVID-19-Fälle leitet sich daraus die im Anhang beigefügte Verteilung ab. Mit freundlichen Grüßen,

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