Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen

In den Jahren 2017, 2018 und 2019:
Wie hoch war der Anteil der Frauen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Nach Möglichkeit bitte ich um eine monatliche Aufschlüsselung jeweils zum gleichen Stichtag zu dem die Personalstärke der Bundeswehr veröffentlicht wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Jahren 20…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen [#63331]
Datum
1. April 2019 22:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Jahren 2017, 2018 und 2019: Wie hoch war der Anteil der Frauen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Nach Möglichkeit bitte ich um eine monatliche Aufschlüsselung jeweils zum gleichen Stichtag zu dem die Personalstärke der Bundeswehr veröffentlicht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.04.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG - Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen [#63331]
Datum
8. April 2019 19:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.04.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 1. April 2019. Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-982 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.04…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG - Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen [#63331]
Datum
11. April 2019 13:24
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.04.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-982 vom 08.04.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 1. April 2019 hatten Sie für die Jahre von 2017 bis 2019 um Beantwortung der Frage: "Wie hoch war der Anteil der Frauen an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr." gebeten. Hierzu übersende ich Ihnen nachstehende Tabelle, aus der der Frauenanteil der zum jeweiligen Stichtag im Auslandseinsatz ersichtlich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Heidekrüger, leider war über FragDenStaat.de keine Anlage auffindbar. Können Sie diese eventuell …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: IFG - Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen [#63331]
Datum
11. April 2019 20:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Heidekrüger, leider war über FragDenStaat.de keine Anlage auffindbar. Können Sie diese eventuell noch einmal schicken? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.04.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: AW: Antwort: IFG - Anteil der Frauen in Auslandseinsätzen [#63331]
Datum
12. April 2019 10:58
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-982 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.04.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-982 vom 08.04.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-982 vom 11.04.2019 4. Ihre Nachricht vom 11.04.2019 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in zu der mit Bezug. 4 dargestellten Problematik darf ich zunächst erläuternd darauf hinweisen, dass die Beantwortung (Bezug 3.) keine gesonderte Anlage (z.B. in Gestalt eines Dateianhangs) enthielt. Die Tabelle mit den Ihrerseits erbetenen Informationen war vielmehr - ebenso wie in dieser E-Mail - in den Antworttext eingeschlossen. Ihrer Bitte folgend, übersende ich Ihnen die Übersicht, aus welcher der Frauenanteil der zum jeweiligen Stichtag im Auslandseinsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten ersichtlich ist, nachstehend erneut: Sollte sich das Problem wiederholen, rege ich an, sich mit dem Betreiber der Internetseite "FragDenStaat.de" in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen