Anteil des komplett geimpften Schulpersonals

Anteil (in Prozent, gerne auch mit absoluten Zahlen) des komplett geimpften Personals an Schulen in den staatlichen Schulen in Nürnberg zum aktuellen Zeitpunkt (Oktober 2021, gut 1,5 Jahre nach Pandemiebeginn).
Das Schulamt Nürnberg hat nach über einem Monat festgestellt, dass es dafür doch eher nicht zuständig ist und mich an sie verwiesen. Falls sie trotzdem nicht zuständig sein sollten, teilen sie mir bitte _kurzfristig_ mit wer tatsächlich zuständig ist um weitere Verzögerungen zu verhindern!
Vielen Dank.

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  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anteil (in Pro…
An Regierung von Mittelfranken Details
Von
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Betreff
Anteil des komplett geimpften Schulpersonals [#231084]
Datum
13. Oktober 2021 13:15
An
Regierung von Mittelfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anteil (in Prozent, gerne auch mit absoluten Zahlen) des komplett geimpften Personals an Schulen in den staatlichen Schulen in Nürnberg zum aktuellen Zeitpunkt (Oktober 2021, gut 1,5 Jahre nach Pandemiebeginn). Das Schulamt Nürnberg hat nach über einem Monat festgestellt, dass es dafür doch eher nicht zuständig ist und mich an sie verwiesen. Falls sie trotzdem nicht zuständig sein sollten, teilen sie mir bitte _kurzfristig_ mit wer tatsächlich zuständig ist um weitere Verzögerungen zu verhindern! Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierung von Mittelfranken
Ihre Anfrage vom 13.10.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 13.10.2021 teilen wir mit, dass uns entspr…
Von
Regierung von Mittelfranken
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.10.2021
Datum
18. Oktober 2021 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 13.10.2021 teilen wir mit, dass uns entsprechende Daten nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen