Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen

Eine wochenbasierte Prozentual-Zahl / Aufstellung für 2021 für Hospitalisierungen von sog. „Corona-Patienten“, die nicht wegen Corona stationär behandelt wurden, sondern wegen anderer Leiden stationär aufgenommen und behandelt wurden und aufgrund eines positiven Corona-Tests als Corona-Patient in die Statistiken aufgenommen worden sind.

Ergebnis der Anfrage

Bei den 2021 erfassten Hospitalisierungen zu Sars-Cov2 waren anfangs 2021 nur rund 50% tatsächlich wegen Corona hospitalisiert, dieser Wert stieg kontinuierlich bis auf ca. 80% Ende 2021. Bei zw. 10-20% war Corona nur eine Nebendiagnose eines anderen Leidens, das zur Hospitalisierung geführt hat. Bei 20-30% Sars-Cov2-Hospitalisierungen ist die Ursache unbekannt.

Zum Ende des Jahres fielen die Sars-Cov2 Hospitalisierungszahlen drastisch.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    29. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine wochenbas…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
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Betreff
Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen [#236328]
Datum
27. Dezember 2021 21:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine wochenbasierte Prozentual-Zahl / Aufstellung für 2021 für Hospitalisierungen von sog. „Corona-Patienten“, die nicht wegen Corona stationär behandelt wurden, sondern wegen anderer Leiden stationär aufgenommen und behandelt wurden und aufgrund eines positiven Corona-Tests als Corona-Patient in die Statistiken aufgenommen worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/236328/upload/5cfab32f84467a448cc9b20c612dc677960ec821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen [#236328]
Datum
29. Januar 2022 07:21
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen“ vom 27.12.2021 (#236328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236328/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen [#236328]
Datum
7. Februar 2022 22:04
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen“ vom 27.12.2021 (#236328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236328/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 27. Dezember …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anteil falsch registrierter Hospitalisierungen [#236328]
Datum
9. Februar 2022 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 27. Dezember 2021 begehren Sie Auskunft über folgende Daten: Eine wochenbasierte Prozentual-Zahl / Aufstellung für 2021 für Hospitalisierungen von sog. „Corona-Patienten“, die nicht wegen Corona stationär behandelt wurden, sondern wegen anderer Leiden stationär aufgenommen und behandelt wurden und aufgrund eines positiven Corona-Tests als Corona-Patient in die Statistiken aufgenommen worden sind. In nachstehender Tabelle sind die Anteile übermittelter hospitalisierter COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg nach Meldewoche 2021 und Hospitalisierungsgrund (Datenstand: 08.02.2022, 12 Uhr) aufgeführt. Meldewoche 2021 Anteil hospitalisiert aufgrund der gemeldeten Krankheit [%] Anteil hospitalisiert aufgrund einer anderen Ursache als der gemeldeten Krankheit [%] Anteil hospitalisiert, Ursache ist unbekannt [%] 01 54 15 31 02 47 19 35 03 55 18 27 04 54 21 26 05 56 18 26 06 59 19 23 07 58 16 26 08 58 16 26 09 59 14 26 10 59 12 29 11 60 9 31 12 60 11 29 13 60 12 28 14 59 10 31 15 61 10 30 16 60 12 28 17 62 10 29 18 62 11 27 19 62 14 23 20 67 13 20 21 60 21 19 22 63 13 24 23 60 15 26 24 62 15 22 25 67 13 20 26 52 20 27 27 47 35 18 28 34 24 41 29 59 20 21 30 54 13 33 31 68 14 17 32 68 10 22 33 70 14 16 34 69 8 23 35 73 9 18 36 71 11 18 37 69 14 16 38 71 12 17 39 66 15 18 40 73 14 13 41 70 14 15 42 73 11 16 43 71 13 16 44 72 10 17 45 79 7 14 46 80 6 14 47 81 5 13 48 79 6 14 49 82 6 12 50 80 6 14 51 82 5 12 52 83 6 10 53 56 15 29 Darüber hinaus ist anzumerken, dass SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten unabhängig vom Grund der Hospitalisierung allein schon aufgrund des erhöhten Betreuungs- und Pflegeaufwands (Isolierung, besondere Hygienemaßnahmen etc.) immer eine stärkere Belastung für das Gesundheitssystem darstellen. Es kann folglich nicht von falsch registrierten Hospitalisierungen die Rede sein. Mit freundlichen Grüßen