Anteil Geimpfter an Covid Neuinfektionen (siehe auch Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0305)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Im Zusammenhang mit der Argumentation zur Covid-Impfung halte ich folgende Daten für sehr wichtig, um Mitbürger von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen:
1. wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
2. wie viel Prozent der aktuell wegen Covid ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
3. wie viel Prozent der aktuell an/mit Covid Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
Leider habe ich trotz intensiver Internetrecherche kaum diesbezüglichen Informationen gefunden. Bitte veröffentlichen Sie (senden Sie mir) entsprechende Daten.

Besonders beunruhigend finde ich folgende Meldungen:
"(Stand: 11. August, 13 Uhr): Von Herdenimmunität ist Israel damit noch weit entfernt. Besonders überraschend und erschreckend ist auf den ersten Blick der Impfstatus der 400 Personen, die mit schweren Verläufen im Krankenhaus liegen 140 sind gar nicht geimpft, 10 einfach und 240 sogar doppelt geimpft. Das war im Frühjahr noch anders. Damals lagen vor allem Ungeimpfte mit schweren Verläufen im Krankenhaus."

Israel hat eine höheren Impfrate als Deutschland und trotzdem (Stand 19.8.21) eine Inzidenz von 494 !!!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit der Ar…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Geimpfter an Covid Neuinfektionen (siehe auch Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0305) [#227060]
Datum
19. August 2021 12:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit der Argumentation zur Covid-Impfung halte ich folgende Daten für sehr wichtig, um Mitbürger von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen: 1. wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft? 2. wie viel Prozent der aktuell wegen Covid ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft? 3. wie viel Prozent der aktuell an/mit Covid Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft? Leider habe ich trotz intensiver Internetrecherche kaum diesbezüglichen Informationen gefunden. Bitte veröffentlichen Sie (senden Sie mir) entsprechende Daten. Besonders beunruhigend finde ich folgende Meldungen: "(Stand: 11. August, 13 Uhr): Von Herdenimmunität ist Israel damit noch weit entfernt. Besonders überraschend und erschreckend ist auf den ersten Blick der Impfstatus der 400 Personen, die mit schweren Verläufen im Krankenhaus liegen 140 sind gar nicht geimpft, 10 einfach und 240 sogar doppelt geimpft. Das war im Frühjahr noch anders. Damals lagen vor allem Ungeimpfte mit schweren Verläufen im Krankenhaus." Israel hat eine höheren Impfrate als Deutschland und trotzdem (Stand 19.8.21) eine Inzidenz von 494 !!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0336 / [#2270…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0336 / [#227060]
Datum
19. August 2021 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0336. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Az. 2.13.04/0003#0336 - Ihre Anfrage vom 19.08.2021 Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 1…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Az. 2.13.04/0003#0336 - Ihre Anfrage vom 19.08.2021
Datum
24. August 2021 12:17
Status
Sehr Antragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 19.08.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), zu welcher wir wie folgt Stellung nehmen: Bei den von Ihnen formulierten Fragen handelt es sich nicht um Anfragen nach dem IFG zu amtlichen Informationen, sondern um einzelfallbezogene Anfragen, die grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet wird. Wir legen Ihre Anfragen daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der folgenden Fragestellungen betreffend Impfdurchbrüchen vorliegen: 1. Wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft? 2. Wie viel Prozent der aktuell wegen einer Erkrankung mit COVID-19 ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft? 3. Wie viel Prozent der aktuell an/mit COVID-19 Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft? Die von Ihnen nach dieser Auslegung angeforderten amtlichen Informationen wurden, sofern sie dem RKI vorliegen, bereits veröffentlicht. Im Einzelnen: Seit dem Beginn der Impfkampagne wird in der Meldesoftware erfasst, ob eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person eine oder zwei Impfungen erhalten hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Impfstoff auch eine Impfdosis genügen kann, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten (so bei Janssen® von Johnson & Johnson). Daher wird in der Auswertung und Veröffentlichung der Daten nicht zwischen keinmal/einmal/zweimal geimpft differenziert, sondern zwischen vollständig und nicht vollständig geimpft (d.h. Personen mit unvollständigem Impfschutz bei Impfstoffen, hinsichtlich welcher mehrere Impfdosen für den vollständigen Schutz erforderlich sind, UND Personen ohne Impfung). Die von Ihnen gewünschte Aufarbeitung der Daten, aufgeschlüsselt nach nicht- und unvollständig Geimpften (für den Fall nur einer von zwei notwendigen Impfdosen, siehe oben), liegt dem RKI nicht als amtliche Information vor. Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen finden sich immer donnerstags im Lagebericht (Wochenbericht), beispielsweise im Bericht vom 19.08.2021, Seite 18 ff. (Überschrift Impfeffektivität). Dort heißt es auf S. 18: "Seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne führt das RKI ein kontinuierliches Monitoring von Impfdurchbrüchen durch, die aus den nach IfSG übermittelten Meldedaten identifiziert werden. Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch: Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind. " Die täglichen Lage-/Situationsberichte können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Den Wochenbericht von Donnerstag, 19.08.2021 können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... 1. Wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft? Hinsichtlich der vollständig geimpften nach der o.g. Definition finden Sie auf S. 18 des aktuellen Wochenberichts vom 18.09.2021 in Tabelle 4 die die von Ihnen gewünschte Information (abrufbar unter: s.o.). Dort ist der Anteil an Impfdurchbrüche unter COVID-19 Fällen als absolute Zahl wie auch prozentual [%], kumuliert seit dem 01.02.2021 oder die letzten drei Kalenderwochen aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (<18, 18-59 und ≥60). Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen-Trends zu unterschiedlichen Parametern nach Monaten können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Die Fallzahlen können Sie tagesaktuell, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Aspekten, abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... 2. Wie viel Prozent der aktuell wegen einer Erkrankung mit COVID-19 ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft? Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen (inklusive Hospitalisierung) finden sich ebenfalls immer donnerstags im wöchentlichen Lagebericht, beispielsweise im Bericht vom 19.08.2021, unter der Überschrift "Impfeffektivität" (Tabelle 4, Seite 19, abrufbar unter: s.o.). Eine tabellarische Übersicht der COVID-19-Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und ihr Altersmittelwert/-median wird wöchentlich jeden Donnerstag aktualisiert auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Sie können die wochenaktuelle Tabelle abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... 3. Wie viel Prozent der aktuell an/mit COVID-19 Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft Die Zahlen zu an/mit COVID-19 Verstorbenen finden Sie ebenfalls in den in der Antwort zu Frage 2 benannten, vom RKI veröffentlichten Datenauswertungen aufgeschlüsselt nach vollständigem und nicht vollständigem Impfschutz. Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen