Sehr
Antragsteller/in
wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 19.08.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), zu welcher wir wie folgt Stellung nehmen:
Bei den von Ihnen formulierten Fragen handelt es sich nicht um Anfragen nach dem IFG zu amtlichen Informationen, sondern um einzelfallbezogene Anfragen, die grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet wird. Wir legen Ihre Anfragen daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der folgenden Fragestellungen betreffend Impfdurchbrüchen vorliegen:
1. Wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
2. Wie viel Prozent der aktuell wegen einer Erkrankung mit COVID-19 ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
3. Wie viel Prozent der aktuell an/mit COVID-19 Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
Die von Ihnen nach dieser Auslegung angeforderten amtlichen Informationen wurden, sofern sie dem RKI vorliegen, bereits veröffentlicht. Im Einzelnen:
Seit dem Beginn der Impfkampagne wird in der Meldesoftware erfasst, ob eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person eine oder zwei Impfungen erhalten hat. Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Impfstoff auch eine Impfdosis genügen kann, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten (so bei Janssen® von Johnson & Johnson). Daher wird in der Auswertung und Veröffentlichung der Daten nicht zwischen keinmal/einmal/zweimal geimpft differenziert, sondern zwischen vollständig und nicht vollständig geimpft (d.h. Personen mit unvollständigem Impfschutz bei Impfstoffen, hinsichtlich welcher mehrere Impfdosen für den vollständigen Schutz erforderlich sind, UND Personen ohne Impfung). Die von Ihnen gewünschte Aufarbeitung der Daten, aufgeschlüsselt nach nicht- und unvollständig Geimpften (für den Fall nur einer von zwei notwendigen Impfdosen, siehe oben), liegt dem RKI nicht als amtliche Information vor.
Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen finden sich immer donnerstags im Lagebericht (Wochenbericht), beispielsweise im Bericht vom 19.08.2021, Seite 18 ff. (Überschrift Impfeffektivität). Dort heißt es auf S. 18:
"Seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne führt das RKI ein kontinuierliches Monitoring von Impfdurchbrüchen durch, die aus den nach IfSG übermittelten Meldedaten identifiziert werden.
Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch: Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind. "
Die täglichen Lage-/Situationsberichte können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Den Wochenbericht von Donnerstag, 19.08.2021 können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
1. Wie viel Prozent der aktuellen Neuinfektionen sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
Hinsichtlich der vollständig geimpften nach der o.g. Definition finden Sie auf S. 18 des aktuellen Wochenberichts vom 18.09.2021 in Tabelle 4 die die von Ihnen gewünschte Information (abrufbar unter: s.o.). Dort ist der Anteil an Impfdurchbrüche unter COVID-19 Fällen als absolute Zahl wie auch prozentual [%], kumuliert seit dem 01.02.2021 oder die letzten drei Kalenderwochen aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (<18, 18-59 und ≥60).
Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen-Trends zu unterschiedlichen Parametern nach Monaten können Sie abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Die Fallzahlen können Sie tagesaktuell, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Aspekten, abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
2. Wie viel Prozent der aktuell wegen einer Erkrankung mit COVID-19 ins Krankenhaus eingewiesenen Patienten sind zweimal/einmal/nicht geimpft?
Die Angaben zu Impfungen/Impfdurchbrüchen bei COVID-19-Fällen (inklusive Hospitalisierung) finden sich ebenfalls immer donnerstags im wöchentlichen Lagebericht, beispielsweise im Bericht vom 19.08.2021, unter der Überschrift "Impfeffektivität" (Tabelle 4, Seite 19, abrufbar unter: s.o.).
Eine tabellarische Übersicht der COVID-19-Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und ihr Altersmittelwert/-median wird wöchentlich jeden Donnerstag aktualisiert auf der Homepage des RKI veröffentlicht. Sie können die wochenaktuelle Tabelle abrufen unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
3. Wie viel Prozent der aktuell an/mit COVID-19 Verstorbenen sind zweimal/einmal/nicht geimpft
Die Zahlen zu an/mit COVID-19 Verstorbenen finden Sie ebenfalls in den in der Antwort zu Frage 2 benannten, vom RKI veröffentlichten Datenauswertungen aufgeschlüsselt nach vollständigem und nicht vollständigem Impfschutz.
Weitere Informationen zu Ihrer Anfrage liegen dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen