Anteil Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

Ich möchte wissen, auf wieviel Prozent der Autobahnenstrecke (x von Gesamtkilometern) es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen, …
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anteil Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen [#256450]
Datum
5. August 2022 17:52
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen, auf wieviel Prozent der Autobahnenstrecke (x von Gesamtkilometern) es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zuständigkeitshalber durch die Nied…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Anteil Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen [#256450]
Datum
10. August 2022 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zuständigkeitshalber durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet wurde. Eine aktuelle, zentrale und vereinheitlichte Statistik zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den deutschen Autobahnen liegt nicht vor. Verwiesen wird daher auf die Zahlen aus der Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2015 (https://www.bast.de/DE/Publikationen/...). Demnach lagen 2015 auf einer Gesamtnetzlänge von 25.767 km (beide Richtungsfahrbahnen berücksichtigt) Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 7.643 km vor, für welche eine statische oder dynamische Geschwindigkeitsbegrenzung vorlag. Mit freundlichen Grüßen