Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung

1. In welchen Stellen in der Verwaltung werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ?
2. Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Stellen eingesetzt ?
3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen.
4. In welchen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt?
5. Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ?
6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Julian Jacoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung [#18735]
Datum
26. Oktober 2016 19:28
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchen Stellen in der Verwaltung werden Open-Source-Anwendungen eingesetzt ? 2. Welche Open-Source-Anwendungen werden in diesen Stellen eingesetzt ? 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Open-Source-Betriebssystemen und Open-Source-Anwendungen in den Verwaltungen. 4. In welchen Stellen werden offene Standards, offene Formate nach OASIS und standardisierte APIs genutzt? 5. Welche offenen Standards und offenen Formate nach OASIS werden eingesetzt ? 6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von offenen Standards und offenen Formaten nach OASIS in den Verwaltungen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Juliann Jacoby <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software i…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung [#18735]
Datum
29. November 2016 19:09
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung“ vom 26.10.2016 (#18735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software i…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: AW: Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung [#18735]
Datum
8. Dezember 2016 18:16
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung“ vom 26.10.2016 (#18735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung“ [#18735]
Datum
9. Mai 2017 23:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18735 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich immer noch keine Antwort erhalten habe. Auch nach mehrmaligen Rückfragen und einem persönlichen Gespräch, in der mir die schnelle Bearbeitung zugesichert wurde, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Daher hoffe ich auf Ihre Vermittlung, im Sinne einer schnellen Einigung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 18735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anteil und Einstatz von Open Source Software in der Verwaltung“ [#18735]
Datum
10. Mai 2017 10:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.05.2017 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 26.10.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 26.10.2016
Datum
29. Mai 2017 11:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Julian Jacobys auf Informationszugang vom 26.10.2016 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-1625/17 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Jacoby hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform fragdenstaat.de hinsichtlich des Einsatzes von Open Source Software in der Verwaltung gestellt zu haben. Bislang hätte er von Ihnen noch keine Antwort auf seinen Antrag erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Olfen
Anteil und Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung Sehr geehrte Herr Jacoby, nach Rücksprache mit der …
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Anteil und Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung
Datum
8. Juni 2017 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,9 KB


Sehr geehrte Herr Jacoby, nach Rücksprache mit der EDV-Abteilung teile ich mit, dass bei der Stadt Olfen keine Open-Source-Software eingesetzt wird. Freundliche Grüße

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Julian Jacoby
AW: Anteil und Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung [#18735] Sehr geehrt<< Anrede >> Vi…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Anteil und Einsatz von Open Source Software in der Verwaltung [#18735]
Datum
8. Juni 2017 12:50
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Rücksprache mit der EDV-Abteilung und daraus resultierenden Auskunft an mich. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 18735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>