Anteile der Kosten BER

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Ich habe eben auf der Website der Berliner Morgenpost gelesen, dass Berlin in Zukunft nicht mehr für das Bauprojekt BER zahlen möchte. Ich würde gerne wissen, aus welchen Geldern und zu welchen Anteilen der BER aktuell finanziert wird.

Behörde benötigt

  • Datum
    14. November 2016
  • Frist
  • Ein:e Follower:in
Tanja Witke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe eben au…
Von
Tanja Witke
Betreff
Anteile der Kosten BER [#19082]
Datum
14. November 2016 12:25
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe eben auf der Website der Berliner Morgenpost gelesen, dass Berlin in Zukunft nicht mehr für das Bauprojekt BER zahlen möchte. Ich würde gerne wissen, aus welchen Geldern und zu welchen Anteilen der BER aktuell finanziert wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Witke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tanja Witke

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