Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder
Antrag nach dem SächsUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für die Teilnahme am Präsensunterricht regelmäßig Antigenschnelltests unterziehen. Laut Herstellerangaben enthalten diese Tests u.a. Goldnanopartikel und Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte teilt hierzu mit, dass es bei sachgemäßer Anwendung keine Risiken für den Anwender sieht. Bei der Anwendung durch Kinder und Heranwachsende muss mit unsachgemäßem Gebrauch gerechnet werden. Für eine diesbezügliche Risikoabschätzung verweist das Bundesinstitut auf die jeweilige Landesschulbehörde. Zweifelsfrei hat eine sorgfältig abgewogene Risikoabschätzung stattgefunden, bevor die Anordnung regelmäßiger Tests in Schulen erfolgte. Bitte senden Sie mir die entsprechenden abschließenden Dokumente zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die aktuell vorgeschriebenen Antigen-Schnelltests in Schulen wurden in einer Risikobewertung durch Prof.-Dr. Werner Bergholz u.a. als gesundheitsgefährdend v.a. in der Anwendung für Kinder eingestuft.
Das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit sieht keinerlei gesundheitliche Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Eine Risikobetrachtung bei Anwendung durch Minderjährige hat das Institut nicht durchgeführt und verweist an die jeweilige Landesschulbehörde (https://fragdenstaat.de/anfrage/antigen…).
Das Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen teilt mit, dass die verwendeten Tests Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung sind und ein Konformitätsverfahren durchlaufen müssen und sieht kein erhöhtes gesundheitliches Risiko bei bestimmungsgemäßer Anwendung. Die Testdurchführung unter Aufsicht idR des Lehrpersonals soll die bestimmungsgemäße Anwendung sicherstellen, d.h. die Anleitung durch idR 1. LehrerIn stellt sicher, dass die gesamte Schulklasse nicht unsachgemäß mit den Tests umgeht.
Auf das Risiko von Schleimhautverletzungen bei regelmäßiger Anwendung geht das Landesamt für Schule und Bildung nicht ein.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Januar 2022
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15. Februar 2022
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