Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder

Antrag nach dem SächsUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für die Teilnahme am Präsensunterricht regelmäßig Antigenschnelltests unterziehen. Laut Herstellerangaben enthalten diese Tests u.a. Goldnanopartikel und Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte teilt hierzu mit, dass es bei sachgemäßer Anwendung keine Risiken für den Anwender sieht. Bei der Anwendung durch Kinder und Heranwachsende muss mit unsachgemäßem Gebrauch gerechnet werden. Für eine diesbezügliche Risikoabschätzung verweist das Bundesinstitut auf die jeweilige Landesschulbehörde. Zweifelsfrei hat eine sorgfältig abgewogene Risikoabschätzung stattgefunden, bevor die Anordnung regelmäßiger Tests in Schulen erfolgte. Bitte senden Sie mir die entsprechenden abschließenden Dokumente zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die aktuell vorgeschriebenen Antigen-Schnelltests in Schulen wurden in einer Risikobewertung durch Prof.-Dr. Werner Bergholz u.a. als gesundheitsgefährdend v.a. in der Anwendung für Kinder eingestuft.
Das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit sieht keinerlei gesundheitliche Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Eine Risikobetrachtung bei Anwendung durch Minderjährige hat das Institut nicht durchgeführt und verweist an die jeweilige Landesschulbehörde (https://fragdenstaat.de/anfrage/antigen…).
Das Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen teilt mit, dass die verwendeten Tests Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung sind und ein Konformitätsverfahren durchlaufen müssen und sieht kein erhöhtes gesundheitliches Risiko bei bestimmungsgemäßer Anwendung. Die Testdurchführung unter Aufsicht idR des Lehrpersonals soll die bestimmungsgemäße Anwendung sicherstellen, d.h. die Anleitung durch idR 1. LehrerIn stellt sicher, dass die gesamte Schulklasse nicht unsachgemäß mit den Tests umgeht.
Auf das Risiko von Schleimhautverletzungen bei regelmäßiger Anwendung geht das Landesamt für Schule und Bildung nicht ein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Siegfried Hille
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für…
An Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder [#237429]
Datum
12. Januar 2022 23:28
An
Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für die Teilnahme am Präsensunterricht regelmäßig Antigenschnelltests unterziehen. Laut Herstellerangaben enthalten diese Tests u.a. Goldnanopartikel und Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte teilt hierzu mit, dass es bei sachgemäßer Anwendung keine Risiken für den Anwender sieht. Bei der Anwendung durch Kinder und Heranwachsende muss mit unsachgemäßem Gebrauch gerechnet werden. Für eine diesbezügliche Risikoabschätzung verweist das Bundesinstitut auf die jeweilige Landesschulbehörde. Zweifelsfrei hat eine sorgfältig abgewogene Risikoabschätzung stattgefunden, bevor die Anordnung regelmäßiger Tests in Schulen erfolgte. Bitte senden Sie mir die entsprechenden abschließenden Dokumente zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille Anfragenr: 237429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237429/ Postanschrift Siegfried Hille << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen
Sehr geehrter Herr Hille, anbei das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen
Betreff
Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder
Datum
8. Februar 2022 09:12
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Hille, anbei das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe dazu einige Rückfragen: 1. Sie…
An Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder [#237429]
Datum
11. Februar 2022 22:20
An
Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe dazu einige Rückfragen: 1. Sie geben an, dass ein unsachgemäßer Gebrauch der Testkits in den Schulen durch die Schüler durch die Anwesenheit erwachsener Aufsichtspersonen vermieden wird. Können Sie angeben, welchen Personalschlüssel die Einrichtungen dafür aus Ihrer Sicht einhalten müssen? 2. Die regelmäßige Testung soll helfen, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Sicher hat die Landesbehörde entsprechende Daten erhoben, um die Wirksamkeit dieser wie auch aller übrigen in den Schulen angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens abzuschätzen und auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Bitte stellen Sie mir diese Daten zur Verfügung. 3. In meiner ersten Anfrage habe ich u.a. auch um Unterlagen zur Abschätzung des Risikos von Schleimhautverletzungen durch die wiederholte Probenentnahme gebeten. In Ihrem Antwortschreiben konnte ich dazu nichts finden. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille Anfragenr: 237429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237429/ Postanschrift Siegfried Hille << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Siegfried Hille
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kin…
An Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder [#237429]
Datum
11. August 2022 12:41
An
Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder“ vom 12.01.2022 (#237429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille