Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für die Teilnahme am Präsensunterricht Antigenschnelltests unterziehen. Laut Herstellerangaben enthalten diese Tests u.a. Goldnanopartikel und Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Das Bundesinstitut hat hierzu zweifelsfrei Untersuchungen zur Gefährdung bei der Anwendung durch Laien durchgeführt, bevor eine befristete Zulassung erteilt werden konnte. Bitte senden Sie mir die entsprechenden abschließenden Untersuchungsberichte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Siegfried Hille
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
Antigenschnelltests in der Anwendung durch Kinder [#236457]
Datum
29. Dezember 2021 23:17
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß aktueller Verordnungen müssen sich Schüler für die Teilnahme am Präsensunterricht Antigenschnelltests unterziehen. Laut Herstellerangaben enthalten diese Tests u.a. Goldnanopartikel und Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Das Bundesinstitut hat hierzu zweifelsfrei Untersuchungen zur Gefährdung bei der Anwendung durch Laien durchgeführt, bevor eine befristete Zulassung erteilt werden konnte. Bitte senden Sie mir die entsprechenden abschließenden Untersuchungsberichte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille Anfragenr: 236457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236457/ Postanschrift Siegfried Hille << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinweis a…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinweis auf mögliche Kosten
Datum
3. Januar 2022 06:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hille, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinwe…
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Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinweis auf mögliche Kosten [#236457]
Datum
4. Januar 2022 23:58
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf mögliche Kosten, die dem Antragsteller entstehen können. Nach meiner Einschätzung sollten alle erforderlichen Unterlagen, die für diese Anfrage notwendig sind, in Ihrem Institut vorliegen. Den Aufwand, diese Informationen zusammenzutragen kann ich nicht abschätzen. Eine pauschale Kostenangabe von max. 500,-€ ist intransparent. Ich gehe davon aus, dass das Institut sachbezogen Ablage betreibt, insofern sollte der Aufwand für Sie abschätzbar sein. Bitte beziffern Sie mir die voraussichtlichen Kosten detaillierter. Für eine Weitergabe meiner Identität an ein nicht näher genanntes Unternehmen kann ich keine Notwendigkeit für die Bearbeitung meiner Anfrage herleiten. Bitte begründen Sie mir dieses Ansinnen. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß Siegfried Hille. Anfragenr: 236457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236457/
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinwe…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0003 Eingangsbestätigung und Hinweis auf mögliche Kosten [#236457]
Datum
5. Januar 2022 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hille, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Anfrage wird vermutlich keinen großen Aufwand in der Beantwortung verursachen, erfahrungsgemäß ist mit maximal bis zu ca. 30,- € zu rechnen, wenn es nicht sogar kostenlos ist. Wie ich Ihrer Mail entnehme, möchten Sie Ihre Identität nicht preisgeben. Falls es im Zuge eines Drittbeteiligungsverfahrens zu dieser Fragen kommen sollte, werden wir Ihre Identität nicht preisgeben. Könnten Sie Ihre Anfrage bezüglich des Herstellers/Tests eingrenzen? Bezieht sich Ihre Anfrage auf einen konkreten Test/Hersteller? Möchten Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten? Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben Sehr geehrter He…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben
Datum
6. Januar 2022 09:27
Status
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Hille, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
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Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
7. Januar 2022 01:09
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte meine Anfrage aufrechterhalten. Die Schulen beschaffen die Tests in Eigenregie, insofern sind Untersuchungsberichte von Interesse, die nach Möglichkeit das gesamte Angebotsspektrum eines Produkttyps abdeckt. Daher möchte ich den Herstellerkreis nicht einschränken. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank und freundliche Grüße Siegfried Hille Anfragenr: 236457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236457/
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
7. Januar 2022 08:44
Status
geschwärzt
1,8 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
GZ1273-BfArMIFG-Anfragen20210230-IFGH.eml
489,5 KB
Sehr geehrter Herr Hille, wir können Ihnen durch unsere Fachabteilung eine Risikobewertung zur Verfügung stellen, Untersuchungsberichte liegen uns nicht vor. Bitte beachten Sie auch das Antwortschreiben vom 06.01.2022. Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
9. Januar 2022 22:57
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Zusammenfassung. Bei der Anwendung durch Minderjährige (Schulklasse mit 1-2 Aufsichspersonen) muss sicher auch eine unsachgemäße Anwendung in Erwägung gezogen werden. Gibt es hierzu eine Einschätzung des Bundesamtes? Bei regulär wiederholten Tests ist ein entsprechend häufiger Schleimhautkontakt von Teststäbchen und damit ein entsprechendes Verletzungs- und kontaminationsrisiko für die Schleimhäute zu erwarten. Sicher hat das Bundesamt eine Einschätzung des Gesamtrisikos für Minderjährige bei wiederholter Anwendung durchgeführt. Bitte senden Sie mir, sofern vorhanden, den entsprechenden abschließenden Bericht. Soweit bekannt werden die Tests nach Anwendung im Hausmüll entsorgt. Gibt es für die Entsorgung eine entsprechende Unbedenklichkeitsanalyse? Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille Anfragenr: 236457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236457/ Postanschrift Siegfried Hille << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
11. Januar 2022 13:21
Status
Sehr geehrter Herr Hille, vielen Dank für Ihre Nachricht. - Bei der Anwendung durch Minderjährige (Schulklasse mit 1-2 Aufsichspersonen) muss sicher auch eine unsachgemäße Anwendung in Erwägung gezogen werden. Gibt es hierzu eine Einschätzung des Bundesamtes? Hierzu wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Landesschulbehörde. - Bei regulär wiederholten Tests ist ein entsprechend häufiger Schleimhautkontakt von Teststäbchen und damit ein entsprechendes Verletzungs- und kontaminationsrisiko für die Schleimhäute zu erwarten. Sicher hat das Bundesamt eine Einschätzung des Gesamtrisikos für Minderjährige bei wiederholter Anwendung durchgeführt. Bitte senden Sie mir, sofern vorhanden, den entsprechenden abschließenden Bericht. Hierzu liegen keine Berichte vor. - Soweit bekannt werden die Tests nach Anwendung im Hausmüll entsorgt. Gibt es für die Entsorgung eine entsprechende Unbedenklichkeitsanalyse? Zur Frage der Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Umweltbundesamt, hier ein Link auf deren Seiten: https://www.umweltbundesamt.de/themen/covid-19-schnelltests-impfabfaelle-richtig Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Hille
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Siegfried Hille
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
12. Januar 2022 23:10
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihrer Nachricht entnehme ich, dass das Bundesamt die Risiken für u.a. Schleimhautverletzungen bei regelmäßigem Gebrauch (i.d.R. aller 2 Tage) von Teststäbchen nicht untersucht hat. Ist dann dieser regelmäßige Gebrauch im Rahmen der bedingten Zulassung möglich? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Siegfried Hille Anfragenr: 236457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236457/

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AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457] Se…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2021#0230-IFG, Hr. Hille, Antigenschnelltests #0004 Antwortschreiben [#236457]
Datum
13. Januar 2022 13:53
Status
Sehr geehrter Herr Hille, ich kann Ihnen nach Rücksprache mit einem Fachbereich mitteilen, dass aus dem Medizinprodukte-Vigilanz-System dem BfArM keine Hinweise bekannt sind, die gegen einen regelmäßigen, bestimmungsgemäßen Gebrauch der Teststäbchen sprechen. Mit freundlichen Grüßen