Sehr geehrte/r Frau/Herr
Antragsteller/in,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.05.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Grundsätzlich verweisen wir auf die öffentlich zugänglichen Informationen zu den Punkten „Sollen Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, geimpft werden?“ und „Weshalb reicht ein positiver Antikörper-Test nicht als Nachweis für eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung aus?“ auf folgender Webseite
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV.... Dort wie u.a. Folgendes ausgeführt:
„Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten sprechen für eine Schutzwirkung von mindestens 6 bis 8 Monaten nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion bei der Mehrzahl der Erkrankten. Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln. Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv werden, obwohl COVID-19 nicht durchgemacht wurde. Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können (sog. serologisches Korrelat für Schutz).
Die Qualität, der auf dem Markt befindlichen Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern ist sehr variabel und die Tests unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Spezifität. Im Einzelfall ist bei Verwendung eines Tests guter Qualität eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion möglicherweise zuverlässig nachzuweisen. Allerdings ist aufgrund der Unübersichtlichkeit der vielen unterschiedlichen, verwendeten Tests und des Fehlens eines serologischen Korrelats zurzeit keine pauschale Bewertung von Antikörpertests für den Nachweis eines Immunschutzes möglich. Bei diesen Unsicherheiten ist es geboten, auch diejenigen zu schützen, die möglicherweise trotz positivem Antikörpertest keinen Schutz vor COVID-19 aufgebaut haben.“
Dementsprechend lässt sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht anhand eines konkreten Werts von Antikörperkonzentration/Antikörper-Titer feststellen, ob bei einem/r Betroffenem/n nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem hinreichend sicheren Schutz auszugehen ist. Vielmehr ist die zeitliche Komponente als Richtwert heranzuziehen, wobei, wie oben erläutert, nach den derzeit verfügbaren Datenlage von einer Schutzwirkung von mindestens 6 bis 8 Monaten auszugehen ist.
In Übereinstimmung hiermit ist eine „genesene Person“ i.S.d. § 2 Nr. 4 und 5 Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 („SchAusnahmV“) als asymptomatische Person definiert, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt, wobei die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt (siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/sc...).
Öffentlich zugängliche Informationen zu SARS-CoV-2-Antikörper-Studien des RKI finden sich überdies hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Mit freundlichen Grüßen