Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren

Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Bundesregierung ihren Anti-Semitismusbericht (siehe Drucksache 17/7700) und berief eine unabhängige Kommission (siehe http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/01/expertenkreis-antisemitismus-nimmt-arbeit-auf.html?nn=3314802). Die Berufung der Mitglieder rief vielfach Kritik hervor, da die Zusammensetzung als problematisch angesehen (siehe http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/21497).

Ich bitte vor diesem Hintergrund um Information:
1) des Arbeitsauftrages der Kommission
2) die Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen über die Berufung der Kommissionsmitglieder

Desweiteren bitte ich um Zusendung der bisherigen Sitzungseinladungen und Protokolle sowie des Zeitplanes.

Ich bitte, meine Anfrage ausschließlich elektronisch zu beantworten. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Signatur zu dieser Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im vergangenen J…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren [#11227]
Datum
1. September 2015 08:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Bundesregierung ihren Anti-Semitismusbericht (siehe Drucksache 17/7700) und berief eine unabhängige Kommission (siehe http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/01/expertenkreis-antisemitismus-nimmt-arbeit-auf.html?nn=3314802). Die Berufung der Mitglieder rief vielfach Kritik hervor, da die Zusammensetzung als problematisch angesehen (siehe http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/21497). Ich bitte vor diesem Hintergrund um Information: 1) des Arbeitsauftrages der Kommission 2) die Abstimmung mit den Bundestagsfraktionen über die Berufung der Kommissionsmitglieder Desweiteren bitte ich um Zusendung der bisherigen Sitzungseinladungen und Protokolle sowie des Zeitplanes. Ich bitte, meine Anfrage ausschließlich elektronisch zu beantworten. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Signatur zu dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#666 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit Ihrem nachstehenden IFG-Antrag ha…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG - Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren - 666‏
Datum
7. September 2015
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#666 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, mit Ihrem nachstehenden IFG-Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass eine kostenfreie Bearbeitung des Antrags nicht möglich sein wird. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind gem. § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren und Auslagen richten sich im Einzelnen nach Nr. 2.2 Teil A und Nr. 1.1 Teil B des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 02. Januar 2006. Danach ist für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, ein Gebührenrahmen von 60 bis 500 € vorgesehen. Die entstehenden Gebühren können derzeit noch nicht genau beziffert werden. Es wird jedoch mit einem Arbeitsaufwand von ca. 5 Stunden gerechnet, was zu Kosten in Höhe von ca. 300 € führen würde. Hinzu kommen Auslagen für Kopien in Höhe von 0,10 € pro Kopie, sofern die Unterlagen nur in Papierform vorliegen. Eine ausschließlich elektronische Bearbeitung Ihres Antrages ist in diesem Fall nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Da durch Ihren Antrag auf Informationszugang Belange Dritter berührt sind (§ 5 IFG), ist diesen grundsätzlich nach § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dafür ist der Antrag von Ihnen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 zu begründen. Anschließend sind die Drittbetroffenen gemäß § 5 Absatz 1 IFG i. V. m. § 8 Absatz 1 IFG zu beteiligen. Dies erfolgt dadurch, dass sie über Ihren Antrag auf Informationszugang informiert werden und ihnen Ihre Begründung des Antrages zugeleitet wird. Der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter ist nur möglich, soweit diese eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Durch das Drittbeteiligungsverfahren ist eine Bearbeitung Ihres Antrages innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Auf § 8 Abs. 2 IFG weise ich hin. Ich bitte um Mitteilung, wenn Sie auch unter diesen Umständen an Ihrem Antrag festhalten und gebe Ihnen für den Fall der Aufrechterhaltung Ihres Antrages Gelegenheit, diesen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG zu begründen. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, beabsichtige ich aufgrund der von Ihnen angegebenen Postanschrift im Ausland die Auskunftserteilung von der vorherigen Zahlung des Gebührenbetrages abhängig zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Frau Felchner, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email vom 07.09.2015. Leider ist mir die Argumentation v…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren - 666‏ [#11227]
Datum
7. September 2015 16:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Liebe Frau Felchner, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email vom 07.09.2015. Leider ist mir die Argumentation von Ihnen nicht nachvollziehbar. Es handelt sich bei den abgefragten Dokumenten um Unterlagen, die lediglich eingescannt werden müssen, was zweifelslos ein einfacher Vorgang ist, der von einem Mitarbeiter des einfachen Dienstes in qualifizierter Weise erledigt werden kann. Sie machen hier nun einen Arbeitsaufwand von fünf Stunden (!!!) geltend. Bei einem oben dargestellten Vorgang ist eine solche Beanspruchung beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Auch fallen aufgrund des angesprochenen Scan-Vorgangs keine Kopierkosten an. Gerade bei einem Vorgang mit dem um sich greifenden Antisemitismus in Deutschland sollte die Bundesregierung auch mit allen Dokumenten sehr sorgfältig und offen umgehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren" [#11227]
Datum
9. November 2015 20:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11227 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das BMI nicht geantwortet hat. Bitte senden Sie mir die Stellungnahme des BMI zu. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Dezember 2015 13:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
112,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank fuer Ihre Information. Allerdings hatte ich keine Sitzungsprotok…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren" [#11227]
Datum
23. Dezember 2015 05:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank fuer Ihre Information. Allerdings hatte ich keine Sitzungsprotokolle, sondern lediglich den Arbeitsauftrag sowie die Besetzungsabstimmung angefordert. Ich bitte daher nochmals an das BMI heran zu treten und mir auch die dortige Stellungnahme zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Verfahren https://fragdenstaat.de/a/11227 Anfragenr: 11227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antisemitismus Kommission im Bundesminist…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren" [#11227]
Datum
29. Dezember 2015 04:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antisemitismus Kommission im Bundesministerium des Inneren" vom 01.09.2015 (#11227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 88 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>