AnTrA Nr. 1

die aktuell gültige Anweisung für die Truppenausbildung (AnTrA) Nr. 1. Sollten relevante Gründe für eine Ablehnung des Antrags beziehungsweise für eine Nichtherausgabe des gesamten Dokuments vorliegen, genügen die Abschnitte zu Fußmärschen, speziell zum Eingewöhungsmarsch im ersten Monat der Grundausbildung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
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Tobias Schulze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuell gült…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Tobias Schulze
Betreff
AnTrA Nr. 1 [#24393]
Datum
21. August 2017 17:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuell gültige Anweisung für die Truppenausbildung (AnTrA) Nr. 1. Sollten relevante Gründe für eine Ablehnung des Antrags beziehungsweise für eine Nichtherausgabe des gesamten Dokuments vorliegen, genügen die Abschnitte zu Fußmärschen, speziell zum Eingewöhungsmarsch im ersten Monat der Grundausbildung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tobias Schulze <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Schulze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schulze
Bundesministerium der Verteidigung
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: AnTrA Nr. 1 Bezug: 1. I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG-Antrag zu AnTrA Nr. 1 [#24393]
Datum
5. September 2017 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: AnTrA Nr. 1 Bezug: 1. Ihr Antrag v. 21.08.2017 2. BMVg FüSK II 1 v. 31.08.2017 Sehr geehrter Herr Schulze, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Überlassung der Anweisung für die Truppenausbildung Nr. 1 ist im BMVg eingegangen und zuständigkeitshalber an das Kommando Heer zur weiteren Bearbeitung übersandt worden. Sie werden nach Abschluss der internen Bearbeitung fristgerecht eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: AnTrA Nr. 1 Bezug: 1. I…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG-Antrag zu AnTrA Nr. 1 [#24393]
Datum
19. September 2017 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: AnTrA Nr. 1 Bezug: 1. Ihr Antrag v. 21.08.2017 2. BMVg FüSK II 1 v. 31.08.2017 3. BMVg FüSK II 1 v. 08.09.2017 Sehr geehrter Herr Schulze, in der Anlage übersende ich Ihnen aus der Anweisung für die Truppenausbildung Nr. 1 den Auszug "Märsche/Eingewöhnungsmarsch" zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt im Auftrag des BMVg. Ein etwaiger Widerspruch ist bei BMVg R I 1 einzulegen. Mit freundlichen Grüßen