Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen
Anfrage über https://fragdenstaat.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gültige Förderrichtlinie der globalen Zuwendungen des BMZ (Haushaltstitel 89604 „Förderung von Vorhaben der Kirchen“) für kirchliche Träger über die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und über die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) in Aachen;
2. Liste mit allen Aktennummern und -zeichen zum Thema: Unterstützung des BMZ in Form der globalen Zuwendung für EZE und KZE; Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
3. Programmpapier der aktuellen mittelfristigen Planung der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
4. Jahresplanung 2013 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
5. Jahresplanung 2014 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
6. Liste der juristischen Personen, welche die unmittelbaren Empfänger der globalen BMZ-Zuwendungen an EZE und KZE sind. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
7. Absolute Zahl (in EUR) und relativer Anteil der an EZE und KZE global zugewendeten BMZ-Mittel, die nicht vom EWDE und Misereor umgesetzt wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
8. Liste der Projekte nicht-staatlicher Hilfswerke (jenseits der EZE und KZE), die in Form von globalen Zuwendungen aus Mitteln des BMZ gefördert wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
9. Liste der Verfahrensschritte im BMZ, die zur Prävention und Bearbeitung von Fällen der Nutzung von BMZ-Zuwendungen für die religiöse Verkündigung bei Zuwendungsempfängern im Bereich der EZE und KZE erlassen sind.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in
Antragsteller
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Oktober 2014
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29. November 2014
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