Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen

Anfrage über https://fragdenstaat.de
An: << Antragsteller:in >>

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gültige Förderrichtlinie der globalen Zuwendungen des BMZ (Haushaltstitel 89604 „Förderung von Vorhaben der Kirchen“) für kirchliche Träger über die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und über die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) in Aachen;
2. Liste mit allen Aktennummern und -zeichen zum Thema: Unterstützung des BMZ in Form der globalen Zuwendung für EZE und KZE; Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
3. Programmpapier der aktuellen mittelfristigen Planung der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
4. Jahresplanung 2013 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
5. Jahresplanung 2014 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE;
6. Liste der juristischen Personen, welche die unmittelbaren Empfänger der globalen BMZ-Zuwendungen an EZE und KZE sind. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
7. Absolute Zahl (in EUR) und relativer Anteil der an EZE und KZE global zugewendeten BMZ-Mittel, die nicht vom EWDE und Misereor umgesetzt wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
8. Liste der Projekte nicht-staatlicher Hilfswerke (jenseits der EZE und KZE), die in Form von globalen Zuwendungen aus Mitteln des BMZ gefördert wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute;
9. Liste der Verfahrensschritte im BMZ, die zur Prävention und Bearbeitung von Fällen der Nutzung von BMZ-Zuwendungen für die religiöse Verkündigung bei Zuwendungsempfängern im Bereich der EZE und KZE erlassen sind.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in
Antragsteller

Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2014
  • Frist
    29. November 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage über https://fragdenstaat.de An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, dies is…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen [#7879]
Datum
28. Oktober 2014 15:53
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage über https://fragdenstaat.de An: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gültige Förderrichtlinie der globalen Zuwendungen des BMZ (Haushaltstitel 89604 „Förderung von Vorhaben der Kirchen“) für kirchliche Träger über die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und über die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) in Aachen; 2. Liste mit allen Aktennummern und -zeichen zum Thema: Unterstützung des BMZ in Form der globalen Zuwendung für EZE und KZE; Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute; 3. Programmpapier der aktuellen mittelfristigen Planung der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE; 4. Jahresplanung 2013 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE; 5. Jahresplanung 2014 der in globaler Zuwendung erfolgenden Förderung des BMZ von EZE und KZE; 6. Liste der juristischen Personen, welche die unmittelbaren Empfänger der globalen BMZ-Zuwendungen an EZE und KZE sind. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute; 7. Absolute Zahl (in EUR) und relativer Anteil der an EZE und KZE global zugewendeten BMZ-Mittel, die nicht vom EWDE und Misereor umgesetzt wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute; 8. Liste der Projekte nicht-staatlicher Hilfswerke (jenseits der EZE und KZE), die in Form von globalen Zuwendungen aus Mitteln des BMZ gefördert wurden. Zeitraum vom 01.01.2009 bis heute; 9. Liste der Verfahrensschritte im BMZ, die zur Prävention und Bearbeitung von Fällen der Nutzung von BMZ-Zuwendungen für die religiöse Verkündigung bei Zuwendungsempfängern im Bereich der EZE und KZE erlassen sind. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Fö…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen [#7879]
Datum
9. Dezember 2014 09:13
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antrag auf Aktenauskunft nach IFG, BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen" vom 28.10.2014 (#7879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 7879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.10.2014 betreffend BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.10.2014 betreffend BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen
Datum
11. Dezember 2014 16:19
Status
Warte auf Antwort
UweSchaefer.vcf
334 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage vom 28.10.2014 und Ihr Erinnerungsschreiben vom 09.12.2014. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass mir inzwischen alle gewünschten Informationen vorliegen und Ihr Antrag gebührenfrei beschieden werden kann. Um Ihnen keine Auslagen für Kopien ( 0,10 € je DIN A4 Kopie) in Rechnung stellen zu müssen, beabsichtige ich Ihnen meinen Bescheid nebst Anlagen auf elektronischem Wege per E-Mail zuzuleiten. Bitte benennen Sie mir zu diesem Zweck Ihre persönliche E-Mail Adresse. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Wie auf der Plattform selbst erläutert wird, können durch eine Antwort bzw. Veröffentlichung der erfolgten Antwort auf www.fragdenstaat.de u.a. keine Fristen in Gang gesetzt werden. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.10.2014 betreffend BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen [#7879] Sehr geehrt…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 28.10.2014 betreffend BMZ-Förderung von Vorhaben der Kirchen [#7879]
Datum
16. Dezember 2014 11:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühe! Bitte schicken Sie mir den Bescheid samt Anlagen an meine Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Ich hoffe, wenn Fragen entstehen, kann ich mich wieder an Sie wenden? Einstweilen vielen Dank und eine angenehme Weihnachtszeit! Antragsteller/in Anfragenr: 7879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>