Antrag auf Akteneinsicht

Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde.

Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit.

Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
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Taner Tekin
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrag…
An Jobcenter Berlin Neukölln Details
Von
Taner Tekin
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht [#25833]
Datum
28. Dezember 2017 23:30
An
Jobcenter Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Taner Tekin <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Taner Tekin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Taner Tekin

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Taner Tekin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich will doch nicht die Aktensicht beantragen und bin derzeit nicht in Berlin habe…
An Jobcenter Berlin Neukölln Details
Von
Taner Tekin
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#25833]
Datum
18. Januar 2018 20:49
An
Jobcenter Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich will doch nicht die Aktensicht beantragen und bin derzeit nicht in Berlin habe meine Ordsabwesenheit schon beantragt.Bitte um eine Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Taner Tekin Anfragenr: 25833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Taner Tekin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>