Antrag auf Akteneinsicht

Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde.

Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit.

Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit beantrage i…
An Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht [#26597]
Datum
15. Februar 2018 09:22
An
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. Bitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. Unter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind Sie in unseren Systemen nicht bekannt. Eine Überprüfung der Daten des Ein…
Von
Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Wiesbaden - Kommunales Jobcenter - Kommunale Arbeitsvermittlung
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht [#26597]
Datum
15. Februar 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider sind Sie in unseren Systemen nicht bekannt. Eine Überprüfung der Daten des Einwohnermeldeamtes war ebenfalls negativ. Sie haben als Postanschrift zwar die Feldstr. 27 angegeben, jedoch nicht den Wohnort. Wir sind ausschließlich zuständig für Personen, die in Wiesbaden gemeldet sind. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an das für Ihren Wohnort zuständige Jobcenter. Mit freundlichen Grüßen