Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz
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betreffend: Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 - Vattenfall AB and others versus Federal Republic of Germany
Bezug nehmend auf den Antrag auf Akteneinsicht meines Kollegen, der bereits im Juni 2017 gestellt und Ihnen im Juli 2017 beantwortet wurde (Aktenzeichen VC7 - 744214 / 12) möchte ich an die dort geätigten Aussagen anknüpfen und dabei folgendes erfragen:
Sie schreiben hinsichtlich der Frage, ob es bereits einen vom Tribunal festgelegten Verkündigungstermin für den Schiedsspruch gibt, dass dieser noch nicht feststeht bzw. dass die Bundesregierung nicht mit einer Urteilsverkündung vor Ende September 2017 rechnet. Meine Frage ist nun die folgende: Gibt es hinsichtlich des Zeitpunkts der Verkündigung einen neuen Erkenntnisstand / einen konkreten Zeitpunkt?
Ich bedanke mich für Ihre zeitnahe Rückantwort und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. September 2017
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17. Oktober 2017
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