Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart

- Den Antrag auf Amtshilfe, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart im Oktober 2020 im Zuge der Corona-Pandemie bei der Bundeswehr stellte.
Ich beziehe mich dabei auf die folgende Presseberichterstattung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steigende-corona-zahlen-in-stuttgart-stadt-bittet-bundeswehr-um-hilfe.ba25a92a-28d5-476e-9d7a-fc340d8c2172.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Antrag auf Am…
An Landeskommando Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart [#200711]
Datum
13. Oktober 2020 16:17
An
Landeskommando Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Antrag auf Amtshilfe, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart im Oktober 2020 im Zuge der Corona-Pandemie bei der Bundeswehr stellte. Ich beziehe mich dabei auf die folgende Presseberichterstattung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steigende-corona-zahlen-in-stuttgart-stadt-bittet-bundeswehr-um-hilfe.ba25a92a-28d5-476e-9d7a-fc340d8c2172.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200711/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskommando Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigt das Landeskommando Baden-Württemberg den Eingang Ihrer Mail. Mit…
Von
Landeskommando Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart [#200711]
Datum
14. Oktober 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigt das Landeskommando Baden-Württemberg den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen
Landeskommando Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen den von der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der …
Von
Landeskommando Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart [#200711]
Datum
22. Oktober 2020 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen den von der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Corona-Pandemie gestellten Amtshilfeantrag. Im Auftrag OTL Markus Kirchenbauer Leiter der Informationsarbeit und Sprecher der Bundeswehr in Baden-Württemberg Landeskommando Baden-Württemberg Nürnbergerstr. 184 70374 Stuttgart Tel.: 0711 5210 4050 BwKz: 90 5200 4050 Mobil: 0173-2096177 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 13.10.2020 16:17 Betreff: Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart [#200711] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den Antrag auf Amtshilfe, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart im Oktober 2020 im Zuge der Corona-Pandemie bei der Bundeswehr stellte. Ich beziehe mich dabei auf die folgende Presseberichterstattung: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steigende-corona-zahlen-in-stuttgart-stadt-bittet-bundeswehr-um-hilfe.ba25a92a-28d5-476e-9d7a-fc340d8c2172.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der angefragten Information. Mit freundlichen Grüß…
An Landeskommando Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart [#200711]
Datum
22. Oktober 2020 18:34
An
Landeskommando Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der angefragten Information. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200711/