Sehr
geehrteAntragsteller/in
beigefügt übersende ich Ihnen den von der Landeshauptstadt Stuttgart im
Rahmen der Corona-Pandemie gestellten Amtshilfeantrag.
Im Auftrag
OTL Markus Kirchenbauer
Leiter der Informationsarbeit und Sprecher der Bundeswehr
in Baden-Württemberg
Landeskommando Baden-Württemberg
Nürnbergerstr. 184
70374 Stuttgart
Tel.: 0711 5210 4050
BwKz: 90 5200 4050
Mobil: 0173-2096177
Von:
Antragsteller/in
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 13.10.2020 16:17
Betreff: Antrag auf Amtshilfe der Landeshauptstadt Stuttgart
[#200711]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den Antrag auf Amtshilfe, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart im
Oktober 2020 im Zuge der Corona-Pandemie bei der Bundeswehr stellte.
Ich beziehe mich dabei auf die folgende Presseberichterstattung:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.steigende-corona-zahlen-in-stuttgart-stadt-bittet-bundeswehr-um-hilfe.ba25a92a-28d5-476e-9d7a-fc340d8c2172.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten
Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der
Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen