Antrag auf Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften bei denen dem Fiskus ein Aneignungsrecht nach §928 BGB zusteht

Eine Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften (Dereliktion/Eigentumsverzicht) nach Landkreisen inklusive der eindeutigen Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück). Als Grundlage verweise ich wohlwollend auf die Anlage 1 der Anfrage 17/17727 vom 11.05.2017.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der Herr…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
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Betreff
Antrag auf Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften bei denen dem Fiskus ein Aneignungsrecht nach §928 BGB zusteht [#214022]
Datum
1. März 2021 18:19
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften (Dereliktion/Eigentumsverzicht) nach Landkreisen inklusive der eindeutigen Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück). Als Grundlage verweise ich wohlwollend auf die Anlage 1 der Anfrage 17/17727 vom 11.05.2017.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen un…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Antrag auf Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften bei denen dem Fiskus ein Aneignungsrecht nach §928 BGB zusteht [#214022]
Datum
2. März 2021 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Bayerische Staatsministerium der Justiz weitergele…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Information zu Ihrem Antrag auf Auflistung der Herrenlosen Liegenschaften bei denen dem Fiskus ein Aneignungsrecht nach §928 BGB zusteht [#214022]
Datum
4. März 2021 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Bayerische Staatsministerium der Justiz weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückantwort zu Ihrem Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Ihre Anfrage vom 1. März 2021; Unser Gz. D4b - 3850 - I - 2810/2021 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben w…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 1. März 2021; Unser Gz. D4b - 3850 - I - 2810/2021
Datum
10. März 2021 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben wird Ihnen zur Kenntnisnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 1. März 2021; Unser Gz. D4b - 3850 - I - 2810/2021 [#214022] Sehr << Anrede >> V…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 1. März 2021; Unser Gz. D4b - 3850 - I - 2810/2021 [#214022]
Datum
17. März 2021 19:19
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Viele Dank für Ihre Antwort. Neben dem Grundbuch sind die Infos, wie in der erwähnten Anlage ebenfalls dem Alkis zu entenehmen. Ansonsten sollte in Anbetracht der Verkehrssicherungspflicht von herrenlosen und öffentlichen Sachen, etwaige datensätze vorliegen, da ohne das Wissen um die Herrenlosigkeit auch kein ggf. nötigen Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung getroffen werden können. Vielen Dank im Voraus. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214022/