Antrag auf Auskunft: Regeln der Ausgabe von kostenlosen Masken für Bedürftige

Anfrage an: Stadt Göttingen

Antrag nach dem auf Aktenauskunft nach Informationsfreiheitssatzung²

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Regelungen zur kostenlosen FFP2-Maskenausgabe für Hilfsbedürftige.

Die Stadt Göttingen gibt auf ihrer Webseite bekannt, dass es Dank Spendern und Sponsoren ihr möglich ist Hilfsbedürftigen mit kostenlosen FFP2 Masken zu unterstützen.

Auf Goettingen.de¹ heißt es (zuletzt abgerufen am 26.2.2022):
»Familien mit geringen Einkommen, Arbeitssuchende und Asylbewerber*innen können die Masken erhalten. Jeweils bis zu zehn Masken werden an den bekannten sozialen Einrichtungen sowie über die Göttinger Tafel, den Mittagstisch St. Michael, die Straßensozialarbeit, die Förderer der Wohnungslosenhilfe und im Neuen Rathaus sowie in den Verwaltungsstellen verteilt.«

Begründung:
Aus Erlebnisberichten von Menschen geht hervor, dass die Handhabung der Ausgabe der Maskenspende von Fall zu Fall unterschiedlich abläuft. Auch die Anzahl der ausgegeben Masken soll variieren.
Der Antragsteller erhofft sich durch die Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen Einsicht zu gewinnen, welche Regelungen für Hilfsbedürftige exakt getroffen sind, wie bedürftige Menschen kostenlose Masken bekommen, welcher Fachbereich bzw. welche Stabsstelle der Stadtveraltung Göttingen die Regelungen herausgegeben hat und wie und ob überprüft wird wer Hilfsbedürftig ist.

¹ https://www.goettingen.de/aktuelles/stadt-erhaelt-75.000-ffp2-masken-als-spenden-2022-02-14.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Informationsfreiheitssatzung² für die Stadt Göttingen.

²https://www.goettingen.de/pics/download/1_1484231640/1-7_-_INFORMATIONSFREIHEITSSATZUNG-VOM-9-9-2011.pdf

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem auf Aktenauskunft nach Informationsfreiheitssatzung² Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sende…
An Stadt Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Auskunft: Regeln der Ausgabe von kostenlosen Masken für Bedürftige [#241945]
Datum
26. Februar 2022 03:14
An
Stadt Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem auf Aktenauskunft nach Informationsfreiheitssatzung² Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Regelungen zur kostenlosen FFP2-Maskenausgabe für Hilfsbedürftige. Die Stadt Göttingen gibt auf ihrer Webseite bekannt, dass es Dank Spendern und Sponsoren ihr möglich ist Hilfsbedürftigen mit kostenlosen FFP2 Masken zu unterstützen. Auf Goettingen.de¹ heißt es (zuletzt abgerufen am 26.2.2022): »Familien mit geringen Einkommen, Arbeitssuchende und Asylbewerber*innen können die Masken erhalten. Jeweils bis zu zehn Masken werden an den bekannten sozialen Einrichtungen sowie über die Göttinger Tafel, den Mittagstisch St. Michael, die Straßensozialarbeit, die Förderer der Wohnungslosenhilfe und im Neuen Rathaus sowie in den Verwaltungsstellen verteilt.« Begründung: Aus Erlebnisberichten von Menschen geht hervor, dass die Handhabung der Ausgabe der Maskenspende von Fall zu Fall unterschiedlich abläuft. Auch die Anzahl der ausgegeben Masken soll variieren. Der Antragsteller erhofft sich durch die Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen Einsicht zu gewinnen, welche Regelungen für Hilfsbedürftige exakt getroffen sind, wie bedürftige Menschen kostenlose Masken bekommen, welcher Fachbereich bzw. welche Stabsstelle der Stadtveraltung Göttingen die Regelungen herausgegeben hat und wie und ob überprüft wird wer Hilfsbedürftig ist. ¹ https://www.goettingen.de/aktuelles/stadt-erhaelt-75.000-ffp2-masken-als-spenden-2022-02-14.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Informationsfreiheitssatzung² für die Stadt Göttingen. ²https://www.goettingen.de/pics/download/1_1484231640/1-7_-_INFORMATIONSFREIHEITSSATZUNG-VOM-9-9-2011.pdf Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241945/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Auskunft: Regeln der Ausgabe von ko…
An Stadt Göttingen Details
Von
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Betreff
AW: Antrag auf Auskunft: Regeln der Ausgabe von kostenlosen Masken für Bedürftige [#241945]
Datum
19. April 2022 14:15
An
Stadt Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Auskunft: Regeln der Ausgabe von kostenlosen Masken für Bedürftige“ vom 26.02.2022 (#241945) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.¹ Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte bestätigen sie nunmehr den Eingang meiner Anfrage. ¹ vgl § 6 Erledigung des Antrages. Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Göttingen vom 09.09.2011 (Amtsblatt der Stadt Göttingen Nr. 18 vom 13.10.2011). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in