Antrag auf Auskunft über Weisungen der Agentur für Arbeit Augsburg an das Jobcenter Augsburg Stadt

Sämmtliche aktuell gültigen Weisungen der Agentur für Arbeit an das Jobcenter Augsburg Stadt, im bezug auf Mehrbedarfe und Leistungen um besondere Lebensumstände wie Krankheit u.ä. auszugleichen, inklusive Internem Schriftverkehr zu den Weisungen, nebst Weisungen des Jahres 2019. Besondes Weisungen zur Anerkennung oder Nicht-Anerkennung von mehreren Mehrbedarfen gleichzeitig, hier beantrage ich den Schriftverkehr der Sachbearbeiter mitzusenden.

Des weiterem erbitte ich eine Aufstellung zu laufenden oder geplanten Maßnamen für Menschen in besonderen Lebensumständen (Behinderung, Cron. Krankheit, Obdachlosigkeit, o.ä.) im Bezug von Leistungen nach SGB2, um diese zu Unterstützen und deren Lebenssituation zu verbessern.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämmtliche aktuell …
An Jobcenter Augsburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Auskunft über Weisungen der Agentur für Arbeit Augsburg an das Jobcenter Augsburg Stadt [#173922]
Datum
11. Januar 2020 15:43
An
Jobcenter Augsburg Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämmtliche aktuell gültigen Weisungen der Agentur für Arbeit an das Jobcenter Augsburg Stadt, im bezug auf Mehrbedarfe und Leistungen um besondere Lebensumstände wie Krankheit u.ä. auszugleichen, inklusive Internem Schriftverkehr zu den Weisungen, nebst Weisungen des Jahres 2019. Besondes Weisungen zur Anerkennung oder Nicht-Anerkennung von mehreren Mehrbedarfen gleichzeitig, hier beantrage ich den Schriftverkehr der Sachbearbeiter mitzusenden. Des weiterem erbitte ich eine Aufstellung zu laufenden oder geplanten Maßnamen für Menschen in besonderen Lebensumständen (Behinderung, Cron. Krankheit, Obdachlosigkeit, o.ä.) im Bezug von Leistungen nach SGB2, um diese zu Unterstützen und deren Lebenssituation zu verbessern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173922 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Augsburg Stadt
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB2 / IFG Antrag vom 13.01.2020 Betroffene Person: *Datenschutz*
Von
Jobcenter Augsburg Stadt
Via
Briefpost
Betreff
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB2 / IFG Antrag vom 13.01.2020 Betroffene Person: *Datenschutz*
Datum
17. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
528,9 KB

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Bitte intern an [geschwärzt] weiterleiten. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr [geschwärzt], ich bin erfreut …
An Jobcenter Augsburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft über Weisungen der Agentur für Arbeit Augsburg an das Jobcenter Augsburg Stadt [#173922]
Datum
23. Januar 2020 10:42
An
Jobcenter Augsburg Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bitte intern an [geschwärzt] weiterleiten. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr [geschwärzt], ich bin erfreut dass sie meinen Antrag erhalten und erfasst heben. Ich weise Sie nochmals an die angefragten Informationen ordnungs- und rechtskonform zu Bearbeiten und mir zukommen zu lassen. Wie es mir nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zusteht. Desweiteren bitte ich Sie den angefragten Antwortweg per E-Mail zu nutzen. Nutzen Sie hierzu bitte die Adresse: [geschwärzt] Postialische Antworten bitte ich Sie nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Ich habe diese Anfragen unabhängig von meinem Leistungsbezug gestellt und möchte dass Sie diese als Anfrage im öffentlichem Interesse betrachten. Paralell werde ich diese Informationen nun noch von der Argentur für Arbeit anfragen, wass Sie nicht von der beantwortung der Anfrage entlässt. Ich weise Sie letzmals freundlich darauf hin dass mein Betreuer für Sie in diesem Fall nicht von bedeutung ist und auch nicht zu seien hat. Ich unterliege nicht dem "Einwilligungsvorbehalt" und bin somit Voll Rechts- und Geschäfftsfähig! Sie dürfen mich also auch nicht auf meinen Betreuer verweisen um diese Anfrage zu stellen. Bei erneutem verweis auf meinen Betreuer behalte ich mir gegebenenfalls vor weitere Schritte einzuleiten, da nach der Änderung im Betreuungsrecht im Jahr 1992 ! kein entzug der Geschäfftsfähigkeit mehr vorliegt. Ihr verfahren stellt für Mich einen Dikriminierenden Akt dar, was ja bestimmt nicht ihre Absicht war, bei erneutem Verweis muss ich leider davon ausgehen dass dies "Methode" hat. Gern dürfen Sie sich dazu bei meinem Betreuer oder einer rechtskundigen Stelle des Landes/Bundes informieren um solche Missverständnisse in zukunft nicht mehr Aufkommen zu lassen. Ein erneutes verweisen Ihrerseit auf meinenn Betreuer stellt eine Post- und Telefonkontrolle nach § 1896 Abs. 4 BGB ihrerseits dar, die bei mir nicht angeordnet ist! Mein Betreuer ist berechtigt meine Amtsgeschäffte so wie Postverkehr zu übernehmen, und in meinem persöhnlichem Fallmanagment auch gewollt, jedoch ist er nicht als alleiniger Ansprechpartner eingesetzt! Ich hoffe auf baldige Antwort, freundlich, [geschwärzt] Anfragenr: 173922 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]