Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil entsprechend §268AO

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden entsprechend § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor.

§ 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.Sie sind die Rechtsaufsichtsstelle des Bayerischen Rundfunks.
Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim BR eingeht.

Ich benötige diese Information für Recherchearbeit zur rundfunkbeitragsrechtlich festgelegten Gesamtschuldnerschaft bei zusammenwohnenden beitragspflichtigen Personen. Da es keine verfassungsmäßige Ausnahme für die Verpflichtung, eine Abgabe gezwungenermaßen als - wie auch immer geartete - Wohngemeinschaft zu leisten gibt, muss eine Aufteilung spätestens zur Vollstreckung auf den persönlichen Anteil beschränkt werden können. Es werden sonst grundsätzliche Freiheiten der Privatautonomie verletzt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Rundf…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil entsprechend §268AO [#171788]
Datum
8. Dezember 2019 23:21
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden entsprechend § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor. § 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.Sie sind die Rechtsaufsichtsstelle des Bayerischen Rundfunks. Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim BR eingeht. Ich benötige diese Information für Recherchearbeit zur rundfunkbeitragsrechtlich festgelegten Gesamtschuldnerschaft bei zusammenwohnenden beitragspflichtigen Personen. Da es keine verfassungsmäßige Ausnahme für die Verpflichtung, eine Abgabe gezwungenermaßen als - wie auch immer geartete - Wohngemeinschaft zu leisten gibt, muss eine Aufteilung spätestens zur Vollstreckung auf den persönlichen Anteil beschränkt werden können. Es werden sonst grundsätzliche Freiheiten der Privatautonomie verletzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 171788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171788 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
[Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihr Schr…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail
Datum
9. Dezember 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihr Schreiben. Es wurde zuständigkeitshalber an den ARD, ZDF; Deutschlandradio-Beitragsservice (Emailadresse: <<E-Mail-Adresse>> ) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: [Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail [#171788] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail [#171788]
Datum
9. Dezember 2019 11:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Der "ARD, ZDF; Deutschlandradio-Beitragsservice" ist keine rechtsfähige Stelle, bzw keine Stelle, der behördliche Befugnisse und Beantwortungen zugestanden werden kann. Zudem ist Ihre Rechtsaufsicht auf das Land Bayern bezogen. Eine rechtsgültige Antwort kann deshalb nur von Ihnen erfolgen. Ich bitte Sie also um Antwort, die auf das Rechtsgebiet des Landes Bayern abgestellt ist. Die allgemeinen Regelungen des Beitragsservice Köln genügen der Beantwortung der Frage nicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 171788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171788 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: [Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail [#171788] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: [Vorgang: 809496] Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail [#171788]
Datum
11. Januar 2020 12:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil entsprechend §268AO“ vom 08.12.2019 (#171788) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 171788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171788 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
[Vorgang: 809496] Antwort: Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail Sehr geehrter Herr Pinz, aufgrund Ihrer …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Betreff
[Vorgang: 809496] Antwort:
Datum
13. Januar 2020 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort zu Ihrer anliegend beigefügten E-Mail Sehr geehrter Herr Pinz, aufgrund Ihrer Rückfrage nochmals die Email die wir Ihnen am 9.12. zugeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen