Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht bei Mehrpersonenwohnungen eine gesamtschuldnerische Haftung der Zusammenwohnenden nach § 44 Abgabenordnung im § 2(3) Satz 1 vor.
§ 44 AO verweist auf den § 268 AO, nach dem jeder Gesamtschuldner auf Antrag die Vollstreckung der Abgabe auf den eigenen Gesamtschuldanteil beschränken lassen kann. Die Maßgabe dazu, wie hoch der beschränkte vollstreckbare Gesamtschuldanteil sein soll, ergibt sich aus § 268 ff. AO.
Bitte teilen Sie mir mit, wie die Dienstanweisung lautet bzw. wie es geregelt wird, wenn ein solcher Antrag beim BR eingeht.
Ich benötige diese Information für Recherchearbeit zur rundfunkbeitragsrechtlich festgelegten Gesamtschuldnerschaft bei zusammenwohnenden beitragspflichtigen Personen.
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum23. September 2018
-
23. Oktober 2018
-
0 Follower:innen
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 23. September 2018 08:35
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 23. Oktober 2018 21:18
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Erinnerung: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 13. Februar 2019 01:21
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 14. März 2019 21:54
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 11. September 2019 09:36
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung: Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags auf den eigenen Anteil nach §268AO [#33687]
- Datum
- 8. Dezember 2019 23:04
- An
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Am 19.01.2020 wurde folgende Eingabe eingereicht und am 19.01.2020 bestätigt:
Gegenstand der Petition:
Rundfunkbeitrag: Es gibt bislang keine Möglichkeit der Beschränkung auf den eigenen Anteil zum Zwecke der Vollstreckung (entsprechend § 268 AO) bei gesamtschuldnerischer Haftung nach RBStV §2 (3) - Dies ist bislang eine Verletzung der Privatautonomie, eine Missachtung der grundrechlich garantierten Vertrags- und Vereinigungsfreiheiten natürlicher Personen sowie ein unzulässiger Eingriff in die Privatspäre der Wohnung.
Ziel der Petition:
Einführung einer Klausel in die Satzung zum Einzug des Rundfunkbeitrags des Bayerischen Rundfunks zur Aufteilung der aus der Mehrpersoneninhaberschaft einer Wohnung entstehenden Gesamtschuld bzw. eine Beschränkung auf den eigenen Anteil natürlicher Personen zum Zwecke der Vollstreckung.
Gegen welche Behörde / Institution richtet sich die Petition:
Rechtsaufsichtsbehörde über den BR-Staatsvertrag, die Änderungen an der BR Satzung genehmigen muss. Die Landesregierung/der Landtag Bayern.
Begründung für die Petition:
Eine gesetzlich angeordnete Gesamtschuldnerschaft kann der Gesetzgeber zur Verwaltungsvereinfachung zwar hoheitlich bestimmen, jedoch nicht ohne Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Das Zusammenwohnen als allgemeiner Ausdruck der Lebensgestaltung kann nicht als Willenserklärung, den Rundfunkbeitrag gemeinschaftlich zu schulden, gedeutet werden. Weiterer Sachvortrag wird nur bei Notwendigkeit nachgereicht.