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Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wnn die letzte Betrieblebensmittelheitliche Überprüfung von Kaufland bzg. Metzergreiabteilung, Hallerstraße 21 in 66333 Völklingen stattgefunden hat, und wenn Mängel gefunden worden? auch welche Mängel von ihnen beanstandet worden.

Der Zugang zu amtlichen Infomationen ergibt nach §2 Abs. 1 VIG i.V.m §1 SIFG (BGBl IS. 1624 mit dem der Antrag grundliegend gestützt wird, denn die Behörden müssen den Verbrauchern gemäß §§1, 9 und 11 IFG (BGBl. I S. 2166, 2725 vom 17. Oktober 2013) sofern es der gesetzlichen Anforderungen entspricht, gewisse Auskünfte erteilen. Davon ausgenommen sind Kontrollberichte aber die werden nicht beantragt.

Die Gründe für den Auschluss und Einschränkungsgründe nach §3 VFG liegen nicht vor, denn es werden da durch keine Betriebgeheimise verletzt noch, wird der Betroffene in seinen Rechten nach §3 verletzt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es wurden im Rahmen der Prüfung keine Mängel festgestellt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wnn die letzte Betrieblebensmittelheitli…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen [#171141]
Datum
28. November 2019 04:54
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wnn die letzte Betrieblebensmittelheitliche Überprüfung von Kaufland bzg. Metzergreiabteilung, Hallerstraße 21 in << Adresse entfernt >> stattgefunden hat, und wenn Mängel gefunden worden? auch welche Mängel von ihnen beanstandet worden. Der Zugang zu amtlichen Infomationen ergibt nach §2 Abs. 1 VIG i.V.m §1 SIFG (BGBl IS. 1624 mit dem der Antrag grundliegend gestützt wird, denn die Behörden müssen den Verbrauchern gemäß §§1, 9 und 11 IFG (BGBl. I S. 2166, 2725 vom 17. Oktober 2013) sofern es der gesetzlichen Anforderungen entspricht, gewisse Auskünfte erteilen. Davon ausgenommen sind Kontrollberichte aber die werden nicht beantragt. Die Gründe für den Auschluss und Einschränkungsgründe nach §3 VFG liegen nicht vor, denn es werden da durch keine Betriebgeheimise verletzt noch, wird der Betroffene in seinen Rechten nach §3 verletzt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171141 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrech…
Von
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret - Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen [#171141]
Datum
3. Dezember 2019 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Antrag postalisch beschieden und an die von Ihnen genannte Postadresse gesandt. Da einige Anfragen der „Topf -Secret“- Aktion unvollständige Postadressen enthielten, bitten wir Sie sicherheitshalber um entsprechende Adressüberprüfung und im Bedarfsfall um Mitteilung der vollständigen Postadresse an unsere E-Mail-Adresse, damit die Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die materielle Prüfung Ihrer Anfrage läuft derzeit, wobei den Vorgaben des VIG Rechnung zu tragen ist: Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer vorgesehenen Beantwortung Ihres Antrags anhören (müssen), wodurch sich die gesetzliche Entscheidungsfrist gemäß § 5 VIG Absatz 2 um einen weiteren Monat verlängert. Auf Nachfrage des Betriebsinhabers müssen wir Ihren Namen und Anschrift gem. § 5 Absatz 2 S. 4 VIG offenlegen. Eine obligatorische Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entschei¬dungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Die Auskunftserteilung bzgl. Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei, was auf Ihren Antrag aller Voraussicht nach zutrifft, andernfalls würden Sie vor Weiterverarbeitung informiert. Christopher Kallenborn Geschäftsbereich 1 Sachgebiet 1.1.2 Konrad-Zuse-Straße 11 .  66115 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681  9978-4102 .  Fax: +49 (0)681  9978-4197 <<E-Mail-Adresse>> .  www.saarland.de •Landesamt für Verbraucherschutz                    Bitte bedenken Sie die Auswirkungen auf die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-ent…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret - Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen [#171141]
Datum
3. Dezember 2019 15:36
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171141 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr <Information-entfernt> Meine E-Mail Adresse lautet: Herrn <Information-entfernt> <Informatio…
An Landesamt für Verbraucherschutz Saarland Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret - Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen [#171141]
Datum
3. Dezember 2019 15:38
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> Meine E-Mail Adresse lautet: Herrn <Information-entfernt> <Information-entfernt> [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171141 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] <Information-entfernt> [geschwärzt]

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Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - „fragdenstaat.de“ Topf Secret - Antrag auf die lebensmittelkontrolle im Kaufland in Völklingen [#171141]
Datum
3. Dezember 2019 15:41
An
Landesamt für Verbraucherschutz Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Adresse wurde ihnen in ihr Postfach versendet. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 171141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171141
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