Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen

Anfrage an: Thüringer Polizei

Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen:

– Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

– Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

– Anschrift der verantwortlichen Stelle,

– Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

– eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

– Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

– Regelfristen für die Löschung der Daten,

– eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Thüringer Polizei
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen
Von
Thüringer Polizei
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen
Datum
23. April 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB

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Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunf…
An Thüringer Polizei Details
Von
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Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#29127]
Datum
23. April 2018 13:08
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen: – Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, – Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, – Anschrift der verantwortlichen Stelle, – Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, – eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, – Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, – Regelfristen für die Löschung der Daten, – eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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