Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen

Anfrage an: Stadt Erfurt

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von der Stadt Erfurt direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen:

– Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

– Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

– Anschrift der verantwortlichen Stelle,

– Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

– eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

– Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

– Regelfristen für die Löschung der Daten,

– eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662]
Datum
21. September 2018 14:18
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von der Stadt Erfurt direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen: – Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, – Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, – Anschrift der verantwortlichen Stelle, – Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, – eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, – Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, – Regelfristen für die Löschung der Daten, – eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Erfurt
Eingangsbestätigung Ihr Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662] ist e…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. September 2018 13:34
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662] ist eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Erfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September diesen Jahres. Vorausschicken möchte ic…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662]
Datum
11. Oktober 2018 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September diesen Jahres. Vorausschicken möchte ich, dass die von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen aus dem BDSG nicht (mehr) existieren. Das ist allerdings unerheblich, da die Stadtverwaltung Erfurt keine Videoüberwachungsanlagen gem. BDSG betreibt. Eine Videoüberwachung, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, bedarf einer Rechtsgrundlage. Für die Kommunen in Thüringen sind dies der § 26 des Ordnungsbehördengesetzes und § 30 des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG). In der Stadtverwaltung Erfurt sowie in den Eigenbetrieben werden Videoüberwachungen nur zum Zweck der Wahrung des Hausrechtes (insbesondere Fassade, Ausstellungsstücke, Zugangskontrolle, Überwachung Zahlungsverkehr) eingesetzt, so z.B. an und in Museen, dem Rathaus oder der Alten Synagoge. Rechtsgrundlage ist hierbei § 30 ThürDSG (alt § 25 a ThürDSG). Der Einsatz von Videotechnik zum Zweck der Überwachung von öffentlichen Plätzen, Fußgängerzonen etc. erfolgt nicht. Dies vorausgeschickt befindet sich in der Tabelle unten eine Aufstellung, die inhaltlich auf Ihre Einzelfragen eingeht. Ergänzend wird noch darauf verwiesen, dass an verkehrswichtigen Knotenpunkten in Erfurt Verkehrsbeobachtungskameras eingesetzt werden. Ebenso erfolgte ein Monitoring im Weihnachtsmarktbereich. Die dadurch erhobenen Bilder enthalten allerdings aufgrund der technischen Einstellungen keinen Personenbezug. Sämtliche Kameratechnik die zur Überwachung dieser Objekte zum Einsatz kommt, musste in der Vergangenheit im Vorfeld durch den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Erfurt geprüft und im Zusammenhang mit ihrer Umsetzbarkeit hin durch den Oberbürgermeister genehmigt werden. Entsprechende Hinweisschilder wurden angebracht. Kontrollen/Rücksprachen erfolgten in dem Zusammenhang auch mit dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im Rahmen der Überarbeitung der Unterlagen nach der Datenschutz Grundverordnung findet zur Zeit eine Überprüfung der Dokumentationen statt, das betrifft auch die Hinweisschilder. Fragen: 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO ): Landeshauptstadt Erfurt Der Oberbürgermeister Fischmarkt 1 99084 Erfurt 2. Empfänger oder Kategorien von Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können: Datenübermittlungen sind eine Frage des Einzelfalls. Die Daten werden im Falle des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat an die für die Verfolgung zuständigen Behörden übermittelt. 3. eine geplante Übermittlung an Drittstaaten: keine 4. Art der Daten bzw. Datenkategorien: Bilder der Personen 5. Betroffene Personen: Besucher und Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtungen, Passanten Einrichtung Maximale Speicherdauer Rathaus-Eingang Oberbürgermeister Nur Monitoring Rathaus Speicherung für 24h Rathaus (Ratssitzungssaal) Nur Monitoring Kleine Synagoge Speicherung für 24 h Alte Synagoge Speicherung für 48 h Mikwe Speicherung für 48 h Gefahrenschutzzentrum Feuerwehr nur Monitoring Klärwerk Erfurt nur Monitoring Haus des sozialen Dienste Speicherung für 5 Tage Erinnerungsort Topf&Söhne, Speicherung für 72 h Angermuseum Speicherung für 48 h Museum für Thüringer Volkskunde, Speicherung für 48 h Haus zum Stockfisch, Stadtmuseum Speicherung für 7 Tage Naturkundemuseum, Speicherung für 14 Tage Kulturgut in der Kunsthalle Speicherung für 96 h Theater Erfurt Speicherung für 6 h Zoopark-Kasse Speicherung für 24 h Zoopark-Zooshop nur Monitoring Leichtathletikhalle nur Monitoring Weihnachtsmarkt für Krippe, Weihnachtspyramide nur Monitoring Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662]
Datum
27. Oktober 2018 11:56
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen“ vom 21.09.2018 (#33662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist eingegangen, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/i…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662]
Datum
27. Oktober 2018 11:59
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist eingegangen, vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Erfurt
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Von
Stadt Erfurt
Betreff
Automatische Antwort: Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#33662]
Datum
27. Oktober 2018 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin am 21.11.2018 wieder erreichbar. Ihr E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen