Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen

Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums.

Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen:

– Name oder Firma der verantwortlichen Stelle,

– Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,

– Anschrift der verantwortlichen Stelle,

– Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung,

– eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien,

– Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,

– Regelfristen für die Löschung der Daten,

– eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten.

Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunf…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#29126]
Datum
23. April 2018 13:01
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BDSG/ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich um kostenfreie Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 BDSG für jede dieser Anlagen: – Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, – Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, – Anschrift der verantwortlichen Stelle, – Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, – eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, – Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, – Regelfristen für die Löschung der Daten, – eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Thüringer Staatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehender "Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwac…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#29126]
Datum
23. Mai 2018 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre nachstehender "Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen" vom 23. April 2018 wird bei uns für den Bereich der Thüringer Staatskanzlei bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen mit diesem "Antrag" geht um: 1. Die Auskunft zu den von Ihnen formularmäßig gestellten Fragen. 2. Die Anregung, die Kennzeichnung von Überwachungskameras zu überprüfen. Eine Beantwortung binnen Monatsfrist ist aufgrund anderer hier zu bearbeitender Anliegen leider nicht möglich. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichst zugehen. Ich weise Sie darauf hin, dass die von Ihnen übermittelten Adressdaten (Name, Anschrift, Mailadresse) im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet werden. Nähere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie unter www.thueringen.de/th1/tsk/datenschutz<http://www.thueringen.de/th1/tsk/datenschutz>. Soweit Sie mitgeteilt haben, Antworten in Ihrem Auftrag gegebenenfalls automatisch auf dem Internet-Portal https://fragdenstaat.de zu veröffentlichen, darf dies nicht zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> dass Sie meine meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Einsicht in Ver…
An Thüringer Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen [#29126]
Datum
2. November 2018 14:02
An
Thüringer Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> dass Sie meine meine Informationsfreiheitsanfrage „Antrag auf Einsicht in Verfahrensverzeichnisse von Videoüberwachungsanlagen“ vom 23.04.2018 (#29126) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantworten können habe ich zur Kenntnis genommen, allerdings haben Sie die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten und möchte Sie nun nochmals an mein Anliegen erinnern. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Staatskanzlei
Auskunft zu Verarbeitungsverzeichnis (Video) TSK (Gz.: 0142/12-135) Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung I…
Von
Thüringer Staatskanzlei
Betreff
Auskunft zu Verarbeitungsverzeichnis (Video) TSK (Gz.: 0142/12-135)
Datum
9. April 2019 22:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens übersende ich Ihnen die beigeschlossenen Anlagen. Mit herzlichen Grüßen