Antrag auf Einsicht

Im Zuge der Gespräche des SDS mit Herrn Stefan Weisenseel hat sich ergeben, dass es ein internes Papier gäbe, dass besagt, dass es 6 Monate vor Wahlen schwierig macht, Räume für politische Veranstaltungen zu buchen, die eine einseitige politische Meinung vertreten.

Bitte senden mir diesen zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Gesp…
An Technische Universität Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Einsicht [#147315]
Datum
29. Mai 2019 18:56
An
Technische Universität Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Gespräche des SDS mit Herrn Stefan Weisenseel hat sich ergeben, dass es ein internes Papier gäbe, dass besagt, dass es 6 Monate vor Wahlen schwierig macht, Räume für politische Veranstaltungen zu buchen, die eine einseitige politische Meinung vertreten. Bitte senden mir diesen zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Technische Universität Darmstadt
Ihre Anfrage wurde vom behördlichen Datenschützer zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Wie Sie sel…
Von
Technische Universität Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage wurde vom behördlichen Datenschützer zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Wie Sie selber erwähnen, gab es in den letzten Wochen mehrfach Gespräche mit Herrn Weisenseel bezüglich der Anmietung von Räumen für politische Veranstaltungen. Im Zuge dessen hatte man mit dem SDS kurzfristig eine Lösung gefunden und es wurden zudem die Kosten für die neuen Wahlplakate für die bei den StuPa- Wahlen benötigten Plakate seitens der TU Darmstadt getragen. Darüber hinaus hatte Herr Weisenseel auch bereits mit Schreiben vom 10.05.2019 auf Ihre Anfrage reagiert und vorgeschlagen, dem AStA die Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Buchung von Räumen der TU Darmstadt in einem persönlichen Gespräch näher zu erläutern. Auch eine schriftliche Bestätigung bzw. Dokumentation dieser Handhabung war angeboten worden. Bislang wurde aber Ihrerseits noch kein Interesse an einem weiterführenden Gespräch signalisiert. Ihrem nun eingereichten Antrag auf Informationszugang nach § 80 HDSIG kann leider nicht entsprochen werden, da es sich bei dem von Ihnen erwähnten „internen Papier“ um eine interne Durchführungsbestimmung und damit um ein Protokoll vertraulicher Beratungen handelt, so dass der Antrag nach § 84 HDSIG fristwahrend abzulehnen ist. Die Ihnen ausgehändigten Mietbedingungen geben aber im Wesentlichen das interne Protokoll wieder und diese wurden Ihnen mit dem Mietvertrag bereits ausgehändigt. Sowohl Herr Bruder, als auch Herr Weisenseel sind aber dennoch gerne bereit, die Verwaltungspraxis anhand der allgemeinen Bedingungen für die Vermietung/ Überlassung von Veranstaltungsflächen an der TU Darmstadt in Verbindung mit den internen Verwaltungsanweisungen in einem direkten Gespräch zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir weitergehenden Anfragen, insbesondere die von Ihnen gewünschte Übersendung vertraulicher Unterlagen aus vorbenannten Gründen nicht nachkommen können. Über das Interesse an einem Gespräch würden wir uns freuen und dem AStA auf Nachfrage gerne Terminvorschläge unterbreiten. Mit freundlichen Grüßen