Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part

Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG BE wie folgt:

* Übermittlung des Vordruckmusters für die Körperschaftssteuererklärung von politischen Parteien (KSt Part) ab dem Jahr 2017. Die Übermittlung des Blanko-Vordruckmusters kann elektronisch in Form eines PDF erfolgen.

Obgleich eine Begründung nicht nötig ist, weise ich darauf hin, dass durch die Unterdrückung der allgemeinen öffentlichen Online-Zugänglichkeit des Vordruckmusters die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung in Härte- und Bagatellfällen unverhältnismäßig erschwert wird.

Unter dem Schlagwort einer behaupteten ›Verwaltungsdigitalisierung‹ wird auf diese Weise nur ein Bürokratiezuwachs und sonst gar nichts bewirkt, da die Formularsätze für die Steuererklärungen seit vielen Jahren so gestaltet sind, dass sie mit automatischer Schrifterkennung (OCR) verarbeitet werden können. —

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Berlin.

Sie werden ersucht, die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen.

Ich bitte um Antwort per eMail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte.

Ich bitte um Empfangsbestätigung über den vorliegenden Antrag und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part [#267900]
Datum
16. Januar 2023 19:54
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG BE wie folgt: * Übermittlung des Vordruckmusters für die Körperschaftssteuererklärung von politischen Parteien (KSt Part) ab dem Jahr 2017. Die Übermittlung des Blanko-Vordruckmusters kann elektronisch in Form eines PDF erfolgen. Obgleich eine Begründung nicht nötig ist, weise ich darauf hin, dass durch die Unterdrückung der allgemeinen öffentlichen Online-Zugänglichkeit des Vordruckmusters die Abgabe der Körperschaftssteuererklärung in Härte- und Bagatellfällen unverhältnismäßig erschwert wird. Unter dem Schlagwort einer behaupteten ›Verwaltungsdigitalisierung‹ wird auf diese Weise nur ein Bürokratiezuwachs und sonst gar nichts bewirkt, da die Formularsätze für die Steuererklärungen seit vielen Jahren so gestaltet sind, dass sie mit automatischer Schrifterkennung (OCR) verarbeitet werden können. — Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes des Landes Berlin. Sie werden ersucht, die erbetenen Informationen so schnell wie möglich zugänglich zu machen. Ich bitte um Antwort per eMail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Ich bitte um Empfangsbestätigung über den vorliegenden Antrag und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267900/
Senatsverwaltung für Finanzen
Anfragenr: 267900 Sehr geehrter [geschwärzt], Sie haben am 16.01.2023 einen „Antrag auf Erteilung von Information…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Anfragenr: 267900
Datum
24. Januar 2023 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], Sie haben am 16.01.2023 einen „Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part“ gestellt. Den entsprechenden Eingang bestätige ich Ihnen hiermit. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass es sich hierbei um eine gebührenpflichtige Anfrage nach dem Berliner Informatiosnfreiheitsgesetz (IFG BE) handelt [vgl. §16 IFG BE i.V.m. §1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)]. Die Gebühr schuldet der Antragsteller. Nach der VGebO beantragen Sie eine einfache schriftliche Auskunft. Hierfür sieht das Gebührenverzeichnis zur VGebO Berlin gem. Tarifstelle 1004 Buchst. a Nr. 2 einen Rahmen von 5 € – 100 € vor. Ich beabsichtige deshalb eine Gebühr i.H.v. 50€ festzusetzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Nach Zustellung des Bescheides und Zahlung der Gebühr wird Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt. Sollten Sie die postalische Zusendung des Bescheides wünschen, benötige ich noch Ihre Adresse. Mit freundlichen Grüßen Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Tel. +49 30 [geschwärzt] Zur Erhöhung der IT-Sicherheit werden keine E-Mails mit zip-Anhängen oder veralteten Office-Formaten zugestellt. Wir bitten Sie, E-Mail-Anhänge in den Formaten ab Office 2010 aufwärts (*.docx, *.xlsx, *.pptx) zu übersenden. Office Dokumente, wie beispielsweise *.doc, *.xls, *.ppt oder auch Dateiformate mit Makros werden nicht mehr entgegengenommen. Die E-Mail-Adresse ist aus technischen Gründen nicht für den Empfang elektronisch signierter Mails geeignet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.berlin.de/finanzen/datenschutz. Auf Anfrage wird sie Ihnen zugeschickt. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist im Rahmen des "audit berufundfamilie" als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert.
<< Anfragesteller:in >>
Fachaufsichtsbeschwerde zu: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaft…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fachaufsichtsbeschwerde zu: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part [Anfrage #267900] [#267900]
Datum
24. Januar 2023 21:52
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Fachaufsichtsbeschwerde zu: Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG BE: Vordruck zur Körperschaftssteuererklärung — KSt Part [Anfrage #267900] +++ Antrag vom 2023-01-16 +++ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom heutigen Tag und danke für den rasche Zwischenbescheid. Hinsichtlich Ihres Zwischenbescheides führe ich *FACHAUFSICHTSBESCHWERDE*. ------ *BEGRÜNDUNG* ------ Die Senatsverwaltung für Finanzen ist ebenso wie alle anderen Landesministerien für Finanzen Mitglied von Bund-Länder-Arbeitsgruppen, die die Einzelheiten der Durchführung von Besteuerungsverfahren vereinbaren. In diesem Zusammenhang wird auch das Besteuerungsverfahren für die Körperschaftsteuer mit den übrigen beteiligten Verwaltungen der Länder und des Bundes abgestimmt. Bei der Senatsverwaltung für Finanzen besteht ein dafür zuständiges Referat. Die Senatsverwaltung teilt in ihrer elektronischen Nachricht vom heutigen Tag mit, sie beabsichtige, für die Zugänglichmachung des Blanko-Vordruckmusters für die Körperschaftsteuererklärung von Parteien (KSt Part ab 2017) ein Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 EUR festzusetzen. Die avisierte Verwaltungsgebühr hat abschreckenden Charakter, da es sich vorliegend um eine einfache Auskunft handelt, die mit vernachlässigbarem Aufwand beantwortet werden kann, nochzumal ohnehin möglich und angeraten ist, im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und rationellen Verwaltungshandelns das Vordruckmuster allgemein zugänglich online zu veröffentlichen. In einer Handreichung zur Gebührenfestsetzung stellt beispielhalber das Bundesministerium für Bildung und Forschung folgende Kriterien für einfache Auskünfte auf: ›In der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern - der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; - bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht.‹ In ihrer Nachricht vom heutigen Tag avisiert die angegangene Senatsverwaltung für Finanzen zwar eine beabsichtigte Höhe der Gebühren, aber nicht die Kriterien für deren Ermittlung. Der Verweis auf Tarifstelle 1004 a) 2. ist dafür nicht hinreichend bestimmt. Unter der Voraussetzung, dass es sich um eine zeitbezogene Gebührenbemessung handeln soll, wäre im ungünstigen Fall ein zugrundeliegender Stundensatz von rund 96 EUR anzusetzen (Laufbahngruppe 2, Besoldungsgruppen A13 bis A16, Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen unter dem 2. Mai 2022, Gz II B 52- H 9440-1/2015-8-4). Die avisierten Gebühren in Höhe von 50 EUR würden demnach einem Zeitaufwand von rund 31 Minuten und 15 Sekunden einer für diese Aufgabe ohnehin vollständig überqualifizierten Person entsprechen. Würde mit der Bearbeitung der Sache eine Person der Laufbahngruppe 1, Besoldungsgruppen A6 bis A9, befasst, dann wäre ein zugrundeliegender Stundensatz von rund 64 EUR anzusetzen. In diesem Fall würden die avisierten Gebühren einem Zeitaufwand von rund 46 Minuten und 53 Sekunden entsprechen. Wenn die Bearbeitung einer derart einfachen Auskunft, wie sie vorliegend beantragt wurde, einen Zeitaufwand zwischen 31:15 und 46:53 Minuten verursacht, dann lässt dies freilich nur den Schluss zu, dass die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen in einem derart desorganisierten Zustand ist, dass die Öffentlichkeit zweifellos damit rechnen muss, die Verwaltungstätigkeit der Behörde werde noch vor der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar 2023 zum erliegen kommen. Dies alles würde zudem auch eine Beantwortung in Schriftform voraussetzen. Vorliegend ist jedoch die Beantwortung in Textform beantragt. Der Beschwerdeführer möchte gleichwohl zugunsten der Senatsverwaltung davon ausgehen, dass die avisierte lange Bearbeitungszeit nicht dem desorganisierten Zustand der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen geschuldet ist, sondern nur der klassistisch motivierten Absicht, eine Verwaltungsgebühr in abschreckender Höhe zu erheben. Diese Absicht ist vor dem Hintergrund der Tatsache zu bewerten, dass die Senatsverwaltung für Finanzen von dem grünen Finanzsenator Daniel Wesener geleitet wird. Der fachpolitische Rahmen der Einordnung wird deshalb gebildet von dem politischen Versprechen von B90 / Die Grünen zur ›Verwaltungsdigitalisierung‹, sowie von der Tatsache, dass für die Durchsetzung der Informationsfreiheit in der Bundesrepublik vor allem die grüne Aktivistin und frühere Bundestagsabgeordnete Petra Kelly eingetreten ist. In diesem Rahmen wird im Fall der Erhebung einer Verwaltungsgebühr in abschreckender Höhe für den trivialen Vorgang der Übermittlung eines Blanko-Vordruckmusters als PDF per eMail der Vorgang im öffentlichen Raum politisch zu debattieren sein. Daher erscheint geboten, die Pressestelle der Senatsverwaltung hinzuzuziehen. Rückfragen gern jederzeit. Mit besten Empfehlungen -- << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267900/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Finanzen
Gebührenbeschied - IFG BE Anfrage Sehr geehrter [geschwärzt], als Anlage übersende ich den o.g. Gebührenbescheid.…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Gebührenbeschied - IFG BE Anfrage
Datum
31. Januar 2023 10:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
image001.jpg
793 Bytes
image003.jpg
515 Bytes
image005.jpg
473 Bytes
image007.png
5,1 KB
image009.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter [geschwärzt], als Anlage übersende ich den o.g. Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Abteilung III - Angelegenheiten der Steuerverwaltung Klosterstraße 59, 10179 Berlin Tel. +49 30 [geschwärzt] www.berlin.de/sen/finanzen [Twitter]<[geschwärzt]> [Instagram]<[geschwärzt]> [cid:image005.jpg@01D93561.27273100]<https://www.facebook.com/SenFinBerlin/> [Logo der Senantsverwaltung für Finanzen] [Ukraine Banner mit Link auf die Internetseite Berlin.de]<https://www.berlin.de/ukraine> Zur Erhöhung der IT-Sicherheit werden keine E-Mails mit zip-Anhängen oder veralteten Office-Formaten zugestellt. Wir bitten Sie, E-Mail-Anhänge in den Formaten ab Office 2010 aufwärts (*.docx, *.xlsx, *.pptx) zu übersenden. Office Dokumente, wie beispielsweise *.doc, *.xls, *.ppt oder auch Dateiformate mit Makros werden nicht mehr entgegengenommen. Die E-Mail-Adresse ist aus technischen Gründen nicht für den Empfang elektronisch signierter Mails geeignet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter www.berlin.de/finanzen/datenschutz. Auf Anfrage wird sie Ihnen zugeschickt. Die Senatsverwaltung für Finanzen ist im Rahmen des "audit berufundfamilie" als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert.