Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0503/VI
Antrag auf Erteilung von Informationszugang nach dem IFG Berlin; hier: Antwort auf Einwohner-Anfrage BVV-Drs 0503/VI
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hierdurch Informationszugang nach dem IFG Berlin wie folgt:
1 — Erteilung einer Ablichtung oder eines Abdruckes der Vorlage, von der Bezirksstadträtin Almut Neumann in Vertretung für die damalige Bezirksstadträtin Stephanie Remlinger in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 20. Oktober 2022 die Antwort des Bezirksamtes Berlin-Mitte auf die Einwohner-Anfrage laut BVV-Drucksache 0503/VI abgelesen hat.
Die Einwohner-Anfrage lautete:
›Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:
Frage 1:
Welche Planungen und Absichten hat das Bezirksamt für das Grundstück Afrikanische
Straße 13 in der Zeit seit 2019 verfolgt und welche Planungen und Absichten verfolgt und
verwirklicht das Bezirksamt gegenwärtig für dieses Grundstück?
(Nicht Teil der Frage: Jüngster bekannter Bezug in der BVV scheint Drucksache 358/IV.)
Frage 2:
Warum wurde die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt vom
22. Mai 2014 zu Drucksache 358/IV vorgesehene Beteiligung der Nachbarschaft der
Afrikanischen Straße 13 bis heute zu keinem Zeitpunkt umgesetzt und wie wird das
Bezirksamt die Beteiligung der Nachbarschaft bei seinen gegenwärtigen Planungen und
Absichten konkret umsetzen?
Frage 3:
In welcher Form wird das Bezirksamt die Belange des Denkmalschutzes und der
Denkmalpädagogik für das Gesamtdenkmal der Wohnanlage an der Afrikanischen Straße
von Ludwig Mies van der Rohe (Landesdenkmalliste #09030281) bei seinen Planungen und
deren Umsetzung für das Grundstück Afrikanische Straße 13 berücksichtigen?
(Nicht Teil der Frage: Jüngster bekannter Bezug in der BVV scheint Drucksache 358/IV.)‹
Auf den Datenbestand des Sitzungsinformationssystems der BVV Mitte zum Beratungsgang wird hingewiesen:
Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen nicht vor.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um Antwort in elektronischer Form (eMail) und um Eingangsbestätigung.
Besten Dank.
Mit freundlichem Gruß
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Dezember 2022
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17. Januar 2023
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